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Klimaschutz – Einführung von Fleischsteuer

Tierschutzpartei fordert auf Fleisch, Milch, Eier seit 2009 eine Erhöhung der MWSt. auf 19 Prozent

Um den Klimaschutz voranzutreiben, haben wissenschaftliche Berater der Bundesregierung jetzt nahegelegt, höhere Steuern für Fleisch und andere tierliche Produkte einzuführen. Gelten soll dabei der Steuersatz von 19 Prozent.

Die Bundesregierung wäre sehr gut beraten, wenn sie den hinlänglich bekannten Argumenten der Wissenschaftler, die für eine Erhöhung der MWSt. sprechen und dem Klimaschutz zu Gute kommen, Folge leisten würde, denn bei der Produktion von Fleisch, Milch und Eiern entstehen mehr Treibhausgase als bei der Produktion von pflanzlichen Lebensmitteln.

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass die Partei Mensch Umwelt Tierschutz die erste Partei Deutschlands war, die sich 2009 in ihrem Programm zur Bundestagswahl für die Einführung einer „Fleischsteuer“ einsetzte.

Wir haben gefordert, den zurzeit ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Fleisch, Eier- und Milchprodukte und sonstige Nahrungsmittel speziell für alle tierischen Produkte dem normalen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent anzugleichen. Nach einer Übergangsfrist von 5 Jahren sollte sich der Mehrwertsteuersatz für die oben genannten Produkte auf 25 Prozent erhöhen. Die Einnahmen aus diesen zusätzlichen 6 Prozent, so schlugen wir vor, sollten zu 50 Prozent für soziale Bereiche und die restlichen 50 Prozent für die Forschung alternativer tierfreier Nahrungsmittel sowie für Projekte in einer tierfreien Landwirtschaft verwendet werden.

Durch diese einfache Preiserhöhung über den Steuersatz würde ein signifikanter Rückgang des Fleischkonsums erfolgen (darüber gibt es wissenschaftliche Studien) und der Rückgang würde dem Klimaschutz, Tierschutz und Artenschutz zugute kommen.

Auch zur BTW im Herbst 2017 werden wir uns für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für tierliche Erzeugnisse aussprechen: „Erhöhung der Besteuerung von Fleisch- und Molkereiprodukten sowie von Eiern zunächst auf den üblichen MwSt-Satz von 19 % und dann weiter steigend, sodass die tatsächlich der Volkswirtschaft entstehenden Kosten durch Umwelt- und Klimaschäden sowie im Gesundheitsbereich abgedeckt werden.“

Ihre / Eure Bundesgeschäftsstelle