Klöckner verbietet Zirkussen Anschaffung einzelner Wildtierarten

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat heute die Anschaffung dieser Wildtiere durch Wanderzirkusse untersagt:

  • Giraffen
  • Elefanten
  • Nashörner
  • Flusspferde
  • Primaten
  • Großbären

Weitere Wildtierarten können später folgen. Bundesministerin Julia Klöckner gibt als Grund für die bisher sehr kurze Liste der künftig in Zirkussen verbotenen Wildtiere an, aktuell würden noch nicht ausreichend wissenschaftliche Belege vorliegen, dass die Haltung weiterer Tiere juristisch sicher verboten werden könne. An dieser Stelle muss man sich die Frage stellen, ob nicht einfach der Druck der Zirkus-Lobby auf die CDU für ein Komplettverbot noch zu groß ist. Bisher hatte sich die CDU neben der FDP immer gegen ein Verbot von Wildtieren im Zirkus gestellt.

Nun könnten jedoch ggf. in absehbarer Zeit zumindest auch noch Großkatzen in das Verbot aufgenommen werden.

Konkret bedeutet die neue Regelung, wie bereits eingangs formuliert, dass keine neuen Tiere mehr angeschafft werden dürfen. Das heißt, die bisherigen Tiere werden weiter in den Zirkussen unterwegs sein – Tierleid, das unnötigerweise weiterbesteht und aus unserer Sicht sofort beendet hätte werden sollen, indem diese Tiere (ggf. vorübergehend) zumindest in (besonders vorbildlichen) Zoos untergebracht worden wären.

Zudem wurde die Konkretisierung dieser Vorgaben heute verkündet:

  • Die Unterbringung in geeigneten Haltungseinrichtungen
  • Die Versorgung der Tiere durch fachkundige Personen
  • Maßnahmen für die Behandlung kranker oder verletzter Tiere
  • Die Beförderung in geeigneten Transportmitteln
  • Die Beschränkung der Beförderungsdauer auf das erforderliche Maß
  • Die Trainingsbedingungen nach Alter, Veranlagung, Leistungsbereitschaft, körperliche Belastbarkeit und Ausbildungsstand

Julia Klöckner begründete die neue Verordnung wie folgt:

„Wildtiere gehören nicht in die Manege. Gerade in Wanderzirkussen leiden sie unter dem ständigen Reisen, den oft nicht artgerechten Bedingungen vor Ort. Klar ist deshalb: Hier geht der Tierschutz vor! Mit der Verordnung kommen wir einen großen Schritt voran. Verbunden mit dem klaren Ziel, das jetzt vorgelegte Verbot auf andere Wildtierarten auszuweiten. Voraussetzung dafür ist die wissenschaftliche Grundlage – damit ein Verbot auch rechtssicher ist und bei Klage Bestand hat.“

Dazu sagt Matthias Ebner, Bundesvorsitzender der Tierschutzpartei:

„Zu ihren ersten beiden Sätzen geben wir Frau Klöckner absolut recht. Ihre Aussage überrascht jedoch. Dass Julia Klöckner in ihrer Amtszeit überhaupt noch einmal irgendeine Verbesserung für Tiere umsetzen würde, hätte wohl – ein knappes Jahr vor der nächsten Bundestagswahl – niemand in der Tierschutz- und Tierrechtsszene mehr erwartet. Bisher glänzte sie entweder durch Nichtstun oder gar durch Verschlechterungen für Tiere. Nun ist sie der mehrfachen Aufforderung des Bundesrats zumindest ansatzweise nachgekommen – eine gute Nachricht!

Trotzdem ist dieser Schritt selbstverständlich nicht genug und darf es nicht allein dabei bleiben. Weitere Schritte müssen folgen! Die Tierschutzpartei fordert bereits seit ihrer Gründung vor über 27 Jahren ein komplettes Verbot für die Haltung und Ausbeutung jeglicher Tiere im Zirkus, wie es zwischenzeitlich bereits die Länder Griechenland, Malta, Zypern und Bolivien beschlossen haben.“

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