Berlin besetzt das Amt der Landestierschutzbeauftragten neu, künftig jedoch nur noch im Ehrenamt. Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hat dem pensionierten Veterinärmediziner und früheren Leiter der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Pankow, Lutz Zengerling, das Amt des Landestierschutzbeauftragten übergeben. Nachdem das Amt neun Jahre lang als hauptamtliche Vollzeitstelle bestand, soll es nun dauerhaft ehrenamtlich ausgeübt werden. Die Tierschutzpartei kritisiert diese Entscheidung als weiteren Schritt zur Schwächung des Tierschutzes in Berlin.
Zu den Aufgaben des Amtes gehören laut Senatsverwaltung insbesondere die Beratung in Tierschutzfragen, die Erarbeitung von Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes sowie die Funktion als Ansprechpartner für Bürger:innen und Tierschutzorganisationen. Nach Auffassung der Tierschutzpartei greift diese Beschreibung jedoch deutlich zu kurz und wird der bisherigen Funktion des Amtes nicht gerecht.
Landestierschutzbeauftragte leisten weit mehr als reine Beratung. Sie arbeiten präventiv, wissenschaftsbasiert und strategisch, entwickeln langfristige Lösungen für komplexe Tierschutzprobleme, initiieren und begleiten Projekte, betreiben unabhängige Öffentlichkeitsarbeit, fördern den gesellschaftlichen Dialog und bringen fachlich fundierte Impulse in politische Debatten und Gesetzgebungsverfahren ein.
Gerade dafür braucht ein wirksames Tierschutzamt fachliche Weisungsfreiheit, institutionelle Unabhängigkeit sowie ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen. Nur so können Tierschutzprobleme auch dann offen benannt und bearbeitet werden, wenn sie politisch unbequem sind. Ein ehrenamtlich tätiger Beauftragter könne weder kontinuierlich auf politische Entwicklungen reagieren noch proaktiv Initiativen anstoßen.
Die Tierschutzpartei verweist zudem auf die Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zu Beginn des Sonderurlaubs der Landestierschutzbeauftragten Kathrin Herrmann aus Juli 2025. Darin dankte die Senatsverwaltung Herrmann ausdrücklich für ihre Verdienste um den Tierschutz in Berlin und erklärte, ihre hohe fachliche Kompetenz habe den Berliner Tierschutz bedeutend vorangebracht. Zugleich bestehen die gegen Herrmann ausgesprochenen Abmahnungen nicht mehr.
„Vor diesem Hintergrund drängt sich der Eindruck auf, dass es bei den Auseinandersetzungen weniger um fachliche Gründe als um die politische Schwächung einer unabhängigen und engagierten Tierschutzbeauftragten ging“, erklärt Nico Poschinski, Landesvorsitzender der Tierschutzpartei Berlin.
Die Tierschutzpartei weist zudem darauf hin, dass Kathrin Herrmann weiterhin beim Land Berlin beschäftigt ist und sich derzeit im Sonderurlaub befindet. Nach dessen Ende wird sie erneut vom Land Berlin beschäftigt und vergütet werden. Die von Senatorin Badenberg angeführte „haushaltspolitisch verantwortungsvolle Entscheidung“ erscheint daher kaum nachvollziehbar.
Kritisch sieht die Tierschutzpartei zudem die mangelnde Transparenz bei der Neubesetzung des Amtes. Anders als bei der früheren hauptamtlichen Stelle erfolgte nach derzeitiger Kenntnis keine öffentliche Ausschreibung. Auch aus der Pressemitteilung der Senatsverwaltung gehe nicht hervor, anhand welcher Kriterien die Auswahl erfolgte oder welche spezifische Tierschutzexpertise Herr Zengerling für dieses Amt mitbringe.
„Besonders irritierend ist die Darstellung der Senatorin, mit der Ehrenamtslösung den Tierschutz fachlich zu stärken und zugleich sorgsam mit Haushaltsmitteln umzugehen. Es stellt sich vielmehr die Frage, wie ein Ehrenamt ein zuvor mit Budget, hauptamtlicher Vollzeitstelle und Stabsstruktur ausgestattetes Amt überhaupt ersetzen soll. Tatsächlich wird hier ein unabhängiges Amt mit erheblicher gesellschaftlicher und politischer Verantwortung strukturell entwertet“, so Poschinski. Zudem verweist Poschinski auf den verfassungsrechtlichen Rahmen: Seit 2002 ist Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. „Diesem verfassungsmäßigen Auftrag wird die Senatorin mit der Rückstufung auf ein Ehrenamt nicht gerecht. Wer Tierschutz ernst nimmt, muss ihn auch entsprechend ausstatten.“
Quelle Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz: https://www.berlin.de/sen/justv/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1580454.php