Mahnwache am 26.08.2019/ Warum die Teilnahme so wichtig ist

Wie versprochen, trafen wir uns am 26.08.2019 erneut vor dem Nds. Landwirtschaftsministerium, um gegen das System der Tierausbeutung und insbesondere die in Niedersachsen noch praktizierte Abfertigung von Tiertransporten in Drittländer zu demonstrieren. Wie auch beim letzten Mal begrüßte uns eine Pressesprecherin und wir pflegten einen emotionslosen Austausch unserer unterschiedlichen Rechtsmeinungen in etwa wie folgt:

Simone: Die Abfertigung von Tiertransporten in Drittländer ist rechtswidrig, weil die bei diesen langen Transporten durchzuführende sog. Plausibilitätsprüfung wegen der nichtmöglichen Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften in Drittländern regelmäßig nur zu dem Ergebnis führen kann, Transporte in Drittländer nicht abzuwickeln.

Pressesprecherin: Eine pauschalierte Aussage kann so nicht getroffen werden; es handelt sich jeweils um Einzelfallentscheidungen, die den jeweiligen Veterinärämtern obliegt.

Simone: Warum gibt das Ministerium den Veterinärämtern keine Handlungshilfe an die Hand, wie beispielsweise eine Länderliste, wie sie in Bayern existiert ?

Pressesprecherin: Wie schon erwähnt, sind es Einzelfallentscheidungen, welche die Anwendung einer Länderliste als rechtlich problematisch erscheinen lässt. Schließlich müssen rechtlich unangreifbare Entscheidungen getroffen werden. Soweit Niedersachsen grundsätzlich keine Transporte mehr in Drittländer abfertigen würde, würden es andere (Bundes-)Länder tun. Aus diesem Grund wird auch an einer bundeseinheitlichen Regelung gearbeitet.

Simone: Die schrecklichen Zustände sind seit Jahrzehnten bekannt; Manfred Karremann hat vor mehr als 20 Jahren schon mal über die unvorstellbaren Leiden der Tiere bei diesen Transporten berichtet. Was wurde dagegen unternommen ? Irgendein Land muss ja anfangen, diese Transporte zu untersagen. Warum nicht Niedersachsen ? Die bundeseinheitliche Regelung sieht vor, dass erst mal Daten gesammelt werden. Wozu ? Es gibt Daten (TRACES) und es gibt genügend Berichte, wie es den Tieren auf dem Transport im Drittland und während der Tötung im Drittland ergeht.

Pressesprecherin: Die bereits vorliegenden Daten (TRACES) sind nicht geeignet.

Jetzt genau platzte einer Teilnehmerin der Kragen und sie argumentierte emotional. Darauf hatte die Pressesprecherin nun auch keine Lust mehr und ging. Die Argumente waren ja auch ausgetauscht. Das Ministerium hat eine Rechtsmeinung, die sich mit unserer Auffassung nicht deckt. Die Verantwortung wird auf die Amtsveterinäre abgeschoben, welche ja auch tatsächlich die Möglichkeit hätten, Tiertransporte in Drittländer nicht mehr abzufertigen. Aus diesem Grund hat PETA Amtstierärzte aus insgesamt zehn Landkreisen, welche die tierquälerischen Langstreckentransporte in Nicht-EU-Staaten noch immer zulassen, angezeigt. In Niedersachsen waren es die Landkreise Aurich und Emsland. https://www.peta.de/tiertransporte-in-nicht-eu-staaten

Wir leben in einer Demokratie, in welcher das Volk bestimmt, nach welchen Regeln und Maßstäben wir leben wollen. Werden die Menschen auf der Straße nach ihrer Meinung zu Tiertransporten gefragt, wird schnell klar, dass kaum einer diese Transporte gutheißt. Aus diesem Grund gibt es ja auch die Gesetze und Vorschriften, die die Tiere schützen sollen. Es ist -insbesondere auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass dem Tierschutz Verfassungsrang eingeräumt wurde- irritierend, dass die zum Schutz der Tiere erlassenen Vorschriften (EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport) so restriktiv angewandt werden.

Unserer Auffassung nach nicht nur ein Vollzugsdefizit, da letztlich jeder Vollzug durch die Gerichte überprüft werden kann. Eine solche Überprüfung findet natürlich nur statt, wenn der Sachverhalt den Gerichten auch vorgelegt wird. An der Abfertigung von Tiertransporten in Drittländer haben insbesondere die Zuchtverbände ein hohes Interesse und verfügen offensichtlich auch über ausreichend Mittel zur Finanzierung eines guten Anwalts (https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Rinderzuechter-klagen-gegen-Export-Stopp-in-SH,tiertransport138.html).

Gerade aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass wir unsere –für andere unbequeme- Grundrechte der Versammlungs- und Meinungsfreiheit wahrnehmen. „Gerade diese Rechte dienen auch dem Schutz jener andersdenkenden Minderheiten, deren Interessen in den Parlamenten und im politischen „Mainstream“ nicht – oder aus der Sicht ihrer Anhänger jedenfalls nicht ausreichend – vertreten sind. Solchen Gruppen ein Protestventil zu geben, kann gerade in einer vorwiegend repräsentativ strukturierten Demokratie, wie das Grundgesetz sie bislang vorsieht, eine wesentliche stabilisierende Funktion haben.“ https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/70-jahre-gg-versammlungsfreiheit-artikel-8-unbequemes-grundrecht/

Wir finden, dass die Rechte der Tiere nicht ausreichend gewürdigt werden und werden rege von unserem Grundrecht der Versammlungsfreiheit Gebrauch machen.

Wer mitmachen möchte, ist herzlich eingeladen.

Nächster Termin: Montag, der 09.09.2019