Mangelnder Naturschutz: EU-Kommission verklagt Deutschland

Deutschland wird von der Europäischen Kommission vor dem Gerichtshof der Europäischen Union konkret deshalb verklagt, weil es bestehende Richtlinien zum Schutz blütenreichen Grünlands in speziellen Schutzzonen nicht einhält und dadurch fahrlässig die Artenvielfalt von einheimischen Pflanzen- und Tierarten gefährdet.

In den sogenannten „Natura-2000-Gebieten“ kommt Deutschland den Anforderungen der Habitat-Richtlinie seit Jahren nicht ausreichend nach. Das zusammenhängende Netz aus wertvollen Lebensräumen innerhalb der EU dient dem Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt. Und dieser Schutz von Lebensräumen und Arten ist nicht nur Selbstzweck, sondern die Biodiversität ist auch notwendig für unser aller Überleben!
Der Verlust der biologischen Vielfalt auf den Heu- und Bergwiesen hätte z.B. gravierende negative Auswirkungen auf die Anzahl und Vielfalt unserer Insekten.

Laut der Europäische Kommission werden diese Gebiete aber in Deutschland dennoch von Bund und Ländern absolut unzureichend geschützt, wodurch sie weniger geworden sind sowie Insektenarten sogar bereits verschwunden sind!
Oft sind nicht nachhaltige Agrartätigkeiten (wie Umwandlung von Grünland in Ackerland, Überdüngung und Pestizideinsatz) daran schuld.
Wegen jahrelanger Zuwiderhandlungen drohen Deutschland im Falle einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof nun hohe Strafzahlungen!

Uns ist unverständlich, warum Naturschutz immer erst eingeklagt werden muss und von der Politik nie wirklich selbstständig angegangen wird. Wir als PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ möchten die Bäuer:innen bei der Umstellung auf bio-vegane Landwirtschaft unterstützen – denn die Folgekosten für uns alle wären sonst deutlich höher!