Bitten Sie Ihre Stadtverwaltung um Erlaß einer Katzenschutz-VO
Es ist jedes Jahr dasselbe – es werden viel mehr Kätzchen geboren, als aufgenommen oder vermittelt werden können. Oft sterben sie krank und qualvoll schon nach wenigen Wochen ihres Lebens, da sie entweder von vornherein von Menschenhand „entsorgt“ oder von der Mutter getrennt ausgesetzt werden. So sich selbstüberlassen bedeutet das den sicheren Tod für die Kleinen, hervorgerufen durch Krankheit wie Schnupfen, FIP und Tierquälerei.
Viele Katzenkinder können von den Tierheimen aufgrund Überlastung nicht aufgenommen werden, Tierschutzvereine suchen händeringend nach Pflegestellen.
Dabei stammt jede Straßenkatze ursprünglich von einer Katze ab, der unkastriert Freigang gewährt, die ausgesetzt wurde oder entlaufen ist.
Das Problem, dass sich die Population der Straßenkatzen auf dem heutigen Niveau befindet und weiter ansteigt, ist menschengemacht und deshalb sind wir unseren Mitgeschöpfen gegenüber in der Verantwortung!
Aus §1 des Tierschutzgesetzes:
„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
Mehr Infos:
https://www.tierschutzbund.de/tiere-themen/haustiere/katzen/strassenkatzen
Dabei wäre es so einfach: Kastrieren wir doch einfach unsere Katzen.
Leider: Trotz Aufklärung lassen viele Halter ihre Tiere unkastriert ins Freie und so kommt es jedes Jahr wieder zu einer Flut von Katzenbabys, die niemand möchte.
Ein bereits verfügbares Mittel, die Flut von ungewollten Kätzchen einzuschränken, besteht in dem Erlass einer Katzschutz-VO. Diese beinhaltet
- die verbindliche Kastration,
- die Kennzeichnung und
- die Registrierung von Freigänger-Katzen bei einem Haustierzentralregister (z.B. Tasso, Findefix).
Diese Verordnung sorgt somit auch für mehr Rechtssicherheit für Halter und Behörden.
https://politik-fuer-die-katz.de/katzenschutzverordnung/
Einen Antrag auf Erlass einer Katzenschutz VO kann sowohl die Stadtverwaltung, als auch jede Fraktion innerhalb eines Gemeinderats einbringen und abstimmen lassen. Um diesen Antrag bestmögliche Aussicht auf Erfolg zu bescheiden, muss nachgewiesen werden, dass es in dem Ort/Gemeinde tatsächlich ein Katzenproblem gibt. Daher sollte man vorher unbedingt Kontakt mit den Tierschutzvereinen vor Ort, bzw. den örtlichen Tierheimen aufnehmen. Diese verfügen über relevante Zahlen, die unbedingt in den Antrag gehören und die es der Stadtverwaltung, bzw. einer Fraktion im Gemeinderat erleichtern, den Antrag mehrheitlich abstimmen zu lassen.
Jede Bürgerin, jeder Bürger kann seine Stadtverwaltung, bzw. eine Fraktion des Vertrauens, um diesen Antrag bitten. Am Schluss dieses Textes finden Sie ein vorformuliertes Schreiben, welches Sie an Ihre Verwaltung oder Fraktion im Gemeinderat schicken können.
Bitte machen Sie Gebrauch davon, bitte schreiben Sie Ihre Stadtverwaltung und/oder eine im Gemeinderat vertretene Fraktion an und bitten Sie um einen entsprechenden Antrag. Sollte Ihr Engagement Erfolg, würden wir uns über eine Nachricht freuen. Lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen setzen – den Katzen zuliebe.
Musterschreiben: An die Stadtverwaltung oder Fraktion XXX im Gemeinderat XXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
um das Katzenelend in unserem Ort zu verringen, sowie für mehr Rechtssicherheit zu sorgen, bitte ich um Erlaß einer Katzenschutz-Verordnung.
Diese Verordnung ist in bereits in vielen anderen Städten Deutschlands erlassen worden und trägt maßgeblich dazu bei, ungewollten Katzennachwuchs zu verhindern und unsere Tierheime zu entlasten.
Bitte setzen Sie sich hierfür gern mit dem Tierschutzverein/Tierheim XXX in Verbindung. Hier können die relevanten Zahlen nachgefragt werden.
Über eine Rückantwort würde ich mich freuen und bedanke mich vorab.
Mit freundlichen Grüßen