Nachtrag zu News: Urteil in Rumänien

Euthanasiegesetz vor rumänischem Verfassungsgericht gescheitert

Laut ETN / Newsletter vom 13.01.2012 hat das rumänische Verfassungsgericht am 11.01.2012 ein Gesetz abgelehnt, das die Tötung herrenloser Straßenhunde bereits nach nur drei Tagen im Tierheim erlauben sollte, wenn in der Zeit kein neues Zuhause gefunden wird.

Die Tötung von Straßenhunden nach dem weiterhin geltenden Tierschutzgesetz bleibt illegal.

Trotzdem gibt es noch keinen Grund zum Aufatmen. Auch wenn Rumänien eines der modernsten Tierschutzgesetze hat, wird die Einhaltung nicht kontrolliert. Nach Beobachtungen des ETN geht das Töten der Straßenhunde unverändert weiter. Dieses Vorgehen entspricht der Entwicklung der letzten Jahre und Monate. Bis zu 10 Millionen Straßenhunde wurden seit 2004 in Rumänien systematisch auf bestialische Art und Weise ermordet. Auf die Population der Straßenhunde hatte dies keinen Einfluss. Allein in Bukarest gibt es Hunderttausende Streuner, trotz dieser Tötungsaktionen seitens der Regierung. Dieses Beispiel zeigt eindrucksvoll, dass nur flächendeckende Kastrationsaktionen helfen, die Zahl der Straßentiere nachhaltig einzuschränken. Ein Beweis dafür findet sich in der nordrumänischen Stadt Oradea, in der seit über acht Jahren konsequent kastriert wird. Heute findet man dort kaum noch Straßentiere. Trotzdem folgen rumänische Behörden diesem Modell nicht, da die Tötung von Streunern weiterhin ein lukratives Geschäft für Ämter und Privatleute ist.