Neue Kastenstand-Regelung tritt in Kraft

Letzte Woche trat die im Juli 2020 vom Bundesrat verabschiedete Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft. Ein schwarz-grüner Tag für alle Sauen in der Nutztierhaltung und zugleich ein trauriger Anlass für alle Tierfreunde, die auf ein Ende der furchtbaren Haltungspraxis hingearbeitet und auf die Unterstützung durch den Gesetzgeber gehofft hatten.

Zur Erinnerung: Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt und das Bundesverwaltungsgericht hatten insbesondere die Vorschriften der Verordnung für rechtswidrig erachtet, die den Sauen im Kastenstand noch nicht einmal den Platz ließen, ihre Beine im Liegen auszustrecken. Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, die entsprechenden Vorschriften zu ändern. Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft legte einen Verordnungsentwurf vor, wonach zwar die Beinfreiheit gewährt wurde, die Kastenstandhaltung jedoch noch 17 Jahre (!) fortgelten sollte. Dem Bundesrat wurde nach großer öffentlicher Entrüstung dann ein geänderter Antrag der Länder NRW, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur Abstimmung vorgelegt, wonach die zurzeit verwendeten Kastenstände noch 8 Jahre beibehalten werden können; großes Augenmerk legten diese Länder darauf, dass die derzeit genutzten Kastenstände nicht umgebaut werden müssen.

Entscheidende Änderung war somit, dass nach Absicht dieser Länder die Begrenzung der Beinfreiheit zwar nicht baulich, aber durch die Belegung im benachbarten Kastenstand möglich sein sollte. Ist also der Nachbar-Kastenstand belegt, ist es einer Sau nicht mehr möglich, ihre Beine im Liegen auszustrecken, wie es die Gerichte aber verlangten.

Eine Vergrößerung der Kastenstände um wenige Zentimeter hätte für die Schweinehalter Mehrkosten verursacht, was die einzige Begründung für diese Änderung der Entwurfsfassung war. Dieser von den Gerichten als rechtswidrig festgestellte Zustand wurde nun im Sommer 2020 auf Antrag der genannten Länder in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gesetzlich legitimiert.

Nein zum KastenstandDie für die Sauen unheilvolle schwarz-grüne Allianz der Länder ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Länder NRW und Niedersachsen weit über 50 % des deutschen Schweinebestandes halten und maßgeblich vom Export des Schweinefleisches profitieren. Die Bundesrepublik Deutschland als drittgrößter Produzent von Schweinefleisch in der Welt hatte noch im März 2020, also wenige Wochen vor Verabschiedung der Verordnung im Bundesrat, mit 3,9 Milliarden Euro den größten Umsatz der fleischverarbeitenden Betriebe in der Geschichte des Landes festgestellt.

Die Länder entschieden mit nur einer Gegenstimme (Berlin), dass den Schweinemastbetrieben eine Anpassung der Haltungsform, die es den Sauen zumindest ermöglichen würde, im Liegen die Beine auszustrecken, nicht zuzumuten war.

Die sogenannte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist vor einer Woche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Alle Proteste blieben ungehört, die Sauen hatten sowieso kein Mitspracherecht.

Wir fordern ein sofortiges Verbot jeglicher Kastenstände/Käfige und einen konkreten Zeitplan zum Ausstieg aus der agrarindustriellen Tierausbeutung generell, welcher schnellstmöglich erfolgen muss, um das dadurch verursachte unvorstellbare Tierleid endlich zu beenden und eine Chance im Kampf gegen den Klimawandel zu haben.

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Text: Dr. Sabine Mohr, Dr. Oliver Mohr, Tübingen, 16.02.2021