Neues hessisches Landesjagdgesetz bleibt rückschrittlich

Haustier-Abschuss und Fallenjagd bleiben… und es wird noch schlimmer!

Das neue hessische Landesjagdgesetz soll laut Walter Arnold, dem jagdpolitischen Sprecher der CDU, „die Interessen von Wild, Wald und Flur“ ausgleichen. Gemeint hatte er wohl eher, „die Interessen der Jäger“.

Der Haustierabschuss und die Fallenjagd bleiben im neuen Gesetz erhalten. Darüber hinaus ist für manche Tierarten zusätzlich eine Verschlechterung eingetreten, da Schonzeiten gekürzt und das Nachtjagdverbot gelockert wurde.

Ziel einer Gesetzesänderung sollte es eigentlich sein, alle Gesellschaftsschichten, die durch dieses Gesetz betroffen sind, zu beachten. Doch die Mehrheit im hessischen Landtag besteht nun mal aus CDU und FDP, und somit wurden deren Änderungen des Landesjagdgesetzes auch unverändert beschlossen. Es beinhaltet bedauerlicherweise im Wesentlichen nur die einseitigen Forderungen des Landesjagdverbandes Hessen.

Diese Gesetzesnovellierung seitens der Fraktionen von CDU und FDP kommt der Staatsaufgabe „Tierschutz“ in absolut unzureichender Form nach, da die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Grundgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes keinerlei Berücksichtigung fanden.

Die Anträge der Grünen und der SPD sowie die Stellungnahmen von Tierschutzorganisationen fanden keine Beachtung, und auf Wild- und Haustiere wurde bei diesem neuen Gesetz keine Rücksicht genommen. Im Gegensatz dazu müsste der Gesetzgeber – im Hinblick auf das gesellschaftlich steigende Bedürfnis nach Naturschutz und den sich allmählich in unserer Gesellschaft schärfenden Blick auf das Leid unserer Wild- und Haustiere – endlich davon Abstand nehmen, Gesetze nach den Forderungen von Interessenvertretern, die sich Sonderrechte anmaßen, auszurichten.

Insgesamt dient das Gesetz den Jagdausübungsberechtigten und drängt darüber hinaus die Tierschutzbelange noch weiter zurück. Das hessische Landesjagdgesetz war schon vor der Novellierung nicht zeitgemäß und hat in den letzten 60 Jahren keine wichtigen Änderungen in Bezug auf aktuelle biologische, wildbiologische oder andere wissenschaftliche Erkenntnisse sowie bezüglich des geltenden Tierschutzgesetzes erfahren. In der neuen Fassung stellt es nun einen erneuten Rückschritt dar und stellt alle Tierrechtler auf eine harte Geduldsprobe.

Die heutige Form der Jagd findet in der breiten Bevölkerung immer weniger Akzeptanz. Diese zunehmende Ablehnung der Jagd ist auch wesentlich auf die Aufklärung einer Vielzahl von Organisationen und Initiativen zurückzuführen – sowohl über die heute praktizierte Jagd als auch über die zunehmende Verrohung der jagdlichen Sitten sowie der Jägerschaft selbst.

Was bleibt, ist das Warten auf die nächste Landtagswahl – in der Hoffnung, dass die dann gewählte Landesregierung ihre Aufgaben in Bezug auf den Tierschutz ernst nimmt!