Offener Brief an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bez. Schächten

Unsere Forderung: Ein nationales sowie EU-weites und ausnahmsloses Verbot der Praxis des betäubungslosen Schächtens

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
11055 Berlin
poststelle (at) bmel.bund.de

Das betäubungslose Schächten hat in einer zivilisierten und demokratischen Gesellschaft, in der sich 79% der Bevölkerung gegen diese grausame und lebensverachtende Ausübung der sogenannten „Religionsfreiheit“ aussprechen, keinen Platz.

Das Schächten ist weder in der Thora der Juden, noch im Koran der Moslems vorgesehen, somit handelt es sich bei dieser äußerst brutalen Form der Schlachtung nicht um Religion, sondern um „Tradition“.

Eine Traditionsfreiheit ist laut unserer Verfassung nicht bindend, wohl aber das Staatsziel Tierschutz, welches 2002 im Grundgesetz verankert wurde und das durch die vom Verwaltungsgericht erlaubten Ausnahmegenehmigungen für das betäubungslose Schächten empfindlich missachtet wird.

Die Bundestierärztekammer hat bereits 2007 vom Gesetzgeber eine Änderung des §4a TierSchG die Streichung des §4a Abs.2 Nr.2 gefordert. Hierzu wurde ein Gutachten des BSI erstellt. Diese Studie verdeutlicht, dass die betäubungslose Schlachtung sehr fehleranfällig ist, und dass die Voraussetzungen für eine optimale Durchführung unter Praxisbedingungen nur schwer oder gar nicht einzuhalten sind: „Während der unmittelbaren Führung des Halsschnittes am unbetäubten Tier muss von der Entstehung erheblicher Schmerzen und Leiden ausgegangen werden. Betrachtet man darüber hinaus den gesamten Vorgang von der Fixierung des Tieres bis zum endgültigen Verlust der Empfindungs- und Wahrnehmungsfähigkeit infolge der Ausblutung ist aus der Literatur zu entnehmen, dass es aber selbst unter optimalen Bedingungen bei dem überwiegenden Teil betäubungslos geschlachteter Tiere zu erheblichen Leiden und Schmerzen kommt. Daher ist es gerechtfertigt, keine Ausnahme zur religiös begründeten betäubungslosen Schlachtung zuzulassen.“

(Quelle: http://www.tierschutz-landwirtschaft.de/BSI-Gutachten_Schaechten_29.08.07.pdf)

Nach unserem Tierschutzgesetz ist diese mittelalterliche und barbarische Tötungsart zweifellos als vorsätzliche Tierquälerei einzustufen, genau aus diesem Grunde ist sie schließlich grundsätzlich verboten! Das Urteil durch das Bundesverwaltungsgericht von 2006 ist sofort zu revidieren, bis zur Festlegung eines neuen Urteils ist eine Verfügung vonnöten, die das betäubungslose Schächten untersagt!

Wir wünschen uns ein buntes und tolerantes Miteinander, ein Land der verschiedenen Kulturen und Traditionen, eine friedliche Akzeptanz! Dazu gehört der Respekt vor dem Leben, das Vermeiden jeglicher unnötiger Qual für Mensch und Tier, ohne Ausnahme! Ein betäubungsloses Schächtverbot stellt keine Diffamierung einer Religion oder Kultur dar, es entspricht lediglich unseren zivilisierten, ethischen und moralischen Werten, denn jedes Lebewesen hat ein elementares Recht auf Schutz vor unnötigen Qualen!

Wir fordern ein nationales, sowie EU-weites und ausnahmsloses Verbot dieser Praxis des betäubungslosen Schächtens, sowie das Importverbot von derart geschächtetem Fleisch und bitten das Bundeslandwirtschaftsministerium, sich für diese Forderung auf nationaler, sowie EU-Ebene stark zu machen.

Gezeichnet: der Bundesvorstand der Partei Mensch Umwelt Tierschutz