Offener Brief an die neue Bundestierschutzbeauftragte

Sehr geehrte Frau Kari,

zunächst möchten wir Sie zu Ihrer neuen Funktion als Bundestierschutzbeauftragte beglückwünschen. Wir wünschen Ihnen viel Kraft, Ausdauer und Empathie für das neue Amt.

Empathie ist insofern wichtig, weil diese Eigenschaft, gerade in der Politik, immer mehr abhandenkommt. Bei Tieren handelt es sich jedoch um empfindsame Lebewesen und nicht um leblose Wirtschaftsgüter. Leider ist die Liste der Verstöße gegen unser geltendes Tierschutzgesetz sehr lang, umso wichtiger ist es, dass hier nun endlich gehandelt wird.

Wir möchten dieses Schreiben zum Anlass nehmen, um Ihr Augenmerk auf zwei Sachverhalte lenken, die in unseren Augen prägnant sind. Sicherlich sind Ihnen folgende Sachverhalte bereits bekannt, leider wurde hier von Seiten der Politik nichts getan:

1) Kälbertransporte in nicht rechtskonformen Transportfahrzeugen

Nach wie vor werden nicht abgesetzte Kälber in großer Zahl ins Ausland transportiert, obwohl diese Langstreckentransporte nicht unionsrechtskonform durchgeführt werden können. Denn es gibt keine Transportfahrzeuge, die den Bedürfnissen dieser Tiergruppe gerecht werden. Nicht abgesetzte Kälber sind zwingend auf Milch, bzw. Milchaustauscher angewiesen, die zum Einsatz kommenden Transportfahrzeuge verfügen jedoch über keine entsprechenden Apparaturen.

Hier wird gegen geltendes EU-Recht verstoßen, denn Fahrzeuge, die kein explizites Tränkesystem für nicht abgesetzte Kälber haben, stehen nicht im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates.

Hier wird täglich gegen geltendes Recht verstoßen, Kälber, also Tierkinder unnötig gequält und niemand fühlt sich verantwortlich, dagegen vorzugehen.

2) „Betäubung“ durch CO2

Seit vielen Jahren ist in den großen Schlachthöfen die Betäubung der Schweine vor der Schlachtung mit Kohlenstoffdioxid gängige Praxis. Und dass, obwohl mittlerweile unstrittig ist, dass die Schweine hier unnötig leiden müssen: Schmerzen durch das Einatmen des Co2-Gases, sowie Qualen bis zu 60 Sekunden durch Atemnot und Erstickungsangst werden ihnen bei dieser Methode vor der Schlachtung noch zugemutet.

Diese Praxis ist gut dokumentiert und kommentiert. Bitte sehen Sie sich die Aufnahmen an, unter anderem in der Sendung von Report Mainz.

Auch wenn hier ggf. EU-Recht vorrangig zu bewerten ist, gibt es trotzdem Möglichkeiten, diese tierquälerische Praxis auf deutschem Boden zu beenden. Sehen Sie hierzu die Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DGJT) e.V.

Sehr geehrte Frau Kari, Sie werden mit dem Satz zitiert: „Außerdem werde ich immer wieder den Fokus auf Missstände im Umgang mit Tieren richten, damit diese von den zuständigen Stellen behoben werden.“

Und sicher denken Sie wie wir, dass bei den aufgeführten Punkten unbedingt und sofort gehandelt werden muss.

Bitte teilen Sie uns mit, wie hier der Stand der Dinge ist, bzw., was Sie hier zu unternehmen gedenken, um den betroffenen Tieren diese Qualen zukünftig zu ersparen.

Vielen Dank im Voraus und viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Sonia-Ellen Lühring
Landesvorstandsmitglied
Baden-Württemberg
der PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ