Offener Brief zur Abschaffung der Fünf-Prozent-Sperrklausel

An die demokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Landtage,
an die Bundesregierung und die Landesregierungen,
an die demokratischen Parteien und die Öffentlichkeit:

Die Sperrklausel schützt die Demokratie nicht vor der AfD. In Sachsen-Anhalt kann sie der AfD sogar eine absolute Sitzmehrheit verschaffen, obwohl eine deutliche Mehrheit der Wähler:innen gegen sie stimmt. 42 Prozent sind keine Mehrheit – die Fünfprozenthürde darf keine daraus machen!

Am 6. September 2026 wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Die AfD liegt in aktuellen Umfragen bei rund 41 Prozent. Damit ist sie von einer absoluten Mehrheit der Stimmen deutlich entfernt. Dennoch könnte ihr die Fünfprozenthürde zu einer absoluten Mehrheit der Sitze verhelfen.

Die jüngste INSA-Umfrage vom 10. August 2026 sieht die AfD bei 42 Prozent. Das BSW liegt genau bei fünf Prozent, Grüne und FDP jeweils bei vier Prozent. Würden BSW, Grüne und FDP unter 5 Prozent erhalten, würden zusammen mit Grünen, FDP und den sonstigen Parteien ungefähr 17 Prozent der Stimmen aus der Sitzverteilung herausfallen. Aus 42 Prozent würden dann rechnerisch rund 51 Prozent der berücksichtigten Stimmen:

Die Sperrklausel schützt die Demokratie nicht vor der AfD. In Sachsen-Anhalt kann sie der AfD sogar eine absolute Sitzmehrheit verschaffen, obwohl eine deutliche Mehrheit der Wähler:innen gegen sie stimmt.

42 Prozent sind keine Mehrheit – die Fünfprozenthürde darf keine daraus machen!

Demokratie bedeutet mehr, als dass jede Stimme ausgezählt wird. Jede Stimme muss grundsätzlich auch die gleiche Chance haben, sich in der Zusammensetzung des gewählten Parlaments auszuwirken.

Die Fünf-Prozent-Sperrklausel verletzt dieses demokratische Ideal in erheblichem Maße. Sie entscheidet nicht nur darüber, welche Parteien in ein Parlament einziehen. Sie entscheidet darüber, ob die Stimmen von Millionen Bürger:innen parlamentarische Wirkung entfalten oder vollständig aus der Sitzverteilung herausfallen.

Eine Partei mit 4,99 Prozent erhält im Regelfall keinen einzigen Listenplatz. Eine Partei mit 5,01 Prozent erhält dagegen ungefähr den ihrem gesamten Stimmenanteil entsprechenden Sitzanteil. Ein minimaler Unterschied im Wahlergebnis entscheidet damit über den vollständigen Ausschluss oder die volle parlamentarische Repräsentation von mehreren Millionen Menschen.

Wir fordern deshalb die Abschaffung der Fünf-Prozent-Sperrklausel.

Die Sperrklausel hat die AfD nicht aufgehalten – sie vergrößert ihren Sitzanteil

Die Fünf-Prozent-Hürde wird bisweilen als Schutzinstrument gegen extremistische Parteien dargestellt. Die Entwicklung der AfD widerlegt dieses Versprechen.

Die AfD überwand die Sperrklausel erstmals 2017 deutlich, blieb 2021 im Bundestag und erreichte 2025 bereits 20,8 Prozent. Eine Sperrklausel kann eine extremistische Partei nur aufhalten, solange diese Partei klein ist. Sobald sie die Schwelle überschritten hat, schützt die Hürde sie sogar vor kleineren demokratischen Wettbewerber:innen und erhöht ihren parlamentarischen Sitzanteil.

Die Sperrklausel unterscheidet nicht zwischen demokratischen, undemokratischen, konstruktiven oder destruktiven Parteien. Sie ist kein Demokratiefilter, sondern eine rein mathematische Zugangsschranke. Sie hält zahlreiche demokratische Parteien aus den Parlamenten heraus, während sie eine starke extremistische Partei nicht begrenzen kann.

Gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen stehen dem demokratischen Rechtsstaat gezieltere Instrumente zur Verfügung: wehrhafte demokratische Institutionen, Strafrecht, Verfassungsschutz, der Ausschluss von staatlicher Parteienfinanzierung und im äußersten Fall das Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 des Grundgesetzes. Diese Instrumente knüpfen an tatsächliche Verfassungsfeindlichkeit an – nicht an einen beliebigen Stimmenanteil.

Wie wenig die Sperrklausel zum Schutz der Demokratie taugt, zeigen die Landtagswahlen 2024. In Thüringen erhielt die AfD aufgrund des Ausschlusses aller Parteien unter fünf Prozent 32 von 88 Sitzen; ohne die Sperrklausel wären es bei unverändertem Wahlergebnis rechnerisch nur 29 gewesen. In Brandenburg wären aus 30 AfD-Mandaten lediglich 26 geworden. In beiden Ländern verschaffte erst die Sperrklausel der AfD jene Sperrminorität, mit der sie Entscheidungen blockieren kann, die eine Zweidrittelmehrheit erfordern. Ein Instrument, das angeblich extremistische Kräfte begrenzen soll, hat deren institutionelle Macht damit nachweislich vergrößert.

Die Bundestagswahl 2025 zeigt das Ausmaß des Problems

Bei der Bundestagswahl 2025 entfielen rund 13,7 Prozent der gültigen Zweitstimmen auf Parteien, die aufgrund der Sperrklausel nicht an der Sitzverteilung teilnahmen. Das waren rund 6,8 Millionen Stimmen.

Das BSW erreichte 4,981 Prozent und verfehlte den Einzug um weniger als 10.000 Stimmen. Die FDP erhielt 4,3 Prozent, die Freien Wähler 1,5 Prozent, die Tierschutzpartei 1,0 Prozent, Volt 0,7 Prozent und weitere Parteien zusammen ebenfalls Hunderttausende Stimmen. All diese politischen Präferenzen sind im Bundestag nicht entsprechend vertreten. Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 2025

Die Sperrklausel verändert dadurch auch die Kräfteverhältnisse: Die AfD erhielt 20,8 Prozent der Zweitstimmen, aber 152 von 630 Sitzen – also 24,1 Prozent der Mandate. Bei rein proportionaler Verteilung aller Stimmen entspräche ihr Ergebnis nur ungefähr 131 Sitzen. Durch den Ausschluss anderer Parteien erhielt sie rechnerisch rund 21 zusätzliche Mandate. CDU, CSU und SPD erhielten wiederum zusammen nur rund 44,9 Prozent der Zweitstimmen, verfügen aber mit 328 von 630 Sitzen über 52,1 Prozent der Mandate.

Demokratietheoretisch ist beides problematisch: Eine mutmaßlich verfassungsfeindliche Partei erhält mehr Sitze als ihr nach dem Willen der Wähler:innen zustehen müsste. Und eine Minderheit der Wähler:innen wird durch die Sperrklausel in eine parlamentarische Mehrheit verwandelt.

Eine Fünf-Prozent-Hürde hätte Weimar nicht gerettet

Die Behauptung, die Weimarer Republik sei am Fehlen einer Sperrklausel gescheitert, verkürzt und verdreht die Geschichte.

Bei der Reichstagswahl vom Juli 1932 erreichte die NSDAP 37,3 Prozent und die KPD 14,3 Prozent. Beide Parteien lagen weit über fünf Prozent und verfügten zusammen bereits über 51,6 Prozent der Stimmen. Bei Anwendung einer Fünf-Prozent-Hürde wären beide selbstverständlich in den Reichstag eingezogen.

Mehr noch: Weil kleinere Parteien von der Sitzverteilung ausgeschlossen worden wären, hätte sich das relative Gewicht von NSDAP und KPD erhöht. Bezogen nur auf die Parteien oberhalb von fünf Prozent wäre ihr gemeinsamer Anteil im Juli 1932 rechnerisch von 51,6 auf ungefähr 56,4 Prozent gestiegen.

Gerade die linksliberale DDP, eine der wichtigsten Stützen der Demokratie, lag damals unter 5 Prozent und wäre somit Opfer einer solchen Hürde gewesen.

Bei der Wahl vom November 1932 erhielt die NSDAP 33,1 Prozent, die KPD 16,9 Prozent und die ebenfalls republikfeindliche DNVP 8,3 Prozent. Auch diese Parteien wären durch eine Fünf-Prozent-Hürde nicht aufgehalten worden. Wahlergebnisse 1932 und 1933

Weimar scheiterte nicht daran, dass einige kleine Parteien parlamentarisch vertreten waren. Entscheidend waren unter anderem die Weltwirtschaftskrise, politische Gewalt, die Präsidialkabinette, das Regieren mit Notverordnungen, die Aushöhlung des Parlamentarismus, der Preußenschlag und schließlich die Entscheidung Hindenburgs und konservativer Machteliten, Hitler zum Reichskanzler zu ernennen. Deutscher Bundestag zur Weimarer Republik

Wer ausgerechnet die Fünf-Prozent-Hürde zu einer angeblichen Lehre aus Weimar erklärt, verwechselt die Wahlarithmetik mit den tatsächlichen Ursachen der Zerstörung der Demokratie.

Wahlgleichheit darf nicht am Wahlergebnis enden

Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet zwischen dem gleichen Zählwert und dem gleichen Erfolgswert einer Stimme. Zwar wird jede gültige Stimme ausgezählt. Stimmen für Parteien unterhalb der Sperrklausel wirken sich jedoch nicht auf die Sitzverteilung aus. Ihr Erfolgswert beträgt faktisch null.

Das Bundesverfassungsgericht hielt eine Sperrklausel zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Bundestages zwar grundsätzlich für rechtfertigungsfähig. Die 2023 beschlossene Fünfprozentklausel ohne Grundmandatsausnahme erklärte es 2024 jedoch für derzeit verfassungswidrig und ordnete bis zu einer Neuregelung ihre Fortgeltung mit einer entsprechenden Ausnahme an. Es hat die Hürde also keineswegs vorgeschrieben. Vielmehr bestätigte es, dass die Sperrklausel die Wahlgleichheit beeinträchtigt, dass ihre Rechtfertigung von den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen abhängt und dass der Gesetzgeber sie überprüfen muss, wenn sich diese Verhältnisse ändern. Die konkrete Ausgestaltung der Sperrklausel erklärte das Gericht sogar teilweise für nicht erforderlich. Verfassungsrechtlich zulässig bedeutet daher nicht demokratisch optimal oder politisch alternativlos. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2024

Eine Demokratie sollte den Ausschluss politischer Stimmen nicht zum Normalfall erklären. Nicht die angemessene Abbildung gesellschaftlicher Vielfalt bedarf einer besonderen Rechtfertigung, sondern ihre Einschränkung.

Kleine Parteien bereichern die Demokratie

Kleine Parteien sind keine überflüssigen Anhängsel des Parteiensystems. Sie erfüllen wesentliche demokratische Funktionen.

Sie bringen Themen in die politische Öffentlichkeit, die von größeren Parteien vernachlässigt, abgeschwächt oder erst spät aufgegriffen werden: Tierschutz, Klima- und Artenschutz, digitale Freiheitsrechte, Datenschutz, europäische Demokratie, Minderheitenrechte, direkte Demokratie, neue soziale Sicherungsmodelle oder langfristige Generationengerechtigkeit.

Große Parteien müssen zahlreiche, teilweise widersprüchliche Interessen miteinander verbinden. Das kann ihre Kompromissfähigkeit stärken, führt aber zugleich dazu, dass spezialisierte oder neu entstehende Anliegen innerhalb ihrer Programme verdrängt werden. Denn die Mehrheiten innerhalb der großen Parteien verhindern die Durchsetzung neuer, unkonventioneller Ansätze.

Kleine Parteien machen gesellschaftliche blinde Flecken sichtbar. Sie wirken als politische Frühwarnsysteme, Ideenlabore und Innovationstreiberinnen. Und ihre Positionen können innerparteilich vorangetrieben werden, ohne von einer etablierten Mehrheit verdrängt oder zum Verstummen gebracht zu werden.

Viele Themen, die heute zum politischen Allgemeingut gehören, wurden zunächst von kleinen Parteien, Bewegungen oder einzelnen parlamentarischen Außenseiter:innen vertreten. Häufig übernehmen größere Parteien solche Forderungen erst, wenn kleinere Wettbewerber:innen ihnen zeigen, dass dafür ein gesellschaftliches Bedürfnis besteht.

Fehlt diesen Parteien jede realistische Aussicht auf parlamentarische Repräsentation, werden solche Themen systematisch unterangeboten. Nicht weil es dafür keine Unterstützung gibt, sondern weil sie im Wettbewerb um die Mehrheitsfähigkeit großer Parteien immer wieder zurückgestellt werden.

Die Sperrklausel verändert bereits die Stimmabgabe

Die Fünf-Prozent-Hürde wirkt lange vor der Auszählung: Sie erzeugt strategischen Druck, verdrängt politische Überzeugungen durch taktische Erwägungen und wird so zur selbsterfüllenden Prophezeiung. Wer kleine Parteien wegen ihrer vermeintlichen Chancenlosigkeit nicht wählt, erzeugt erst jene Chancenlosigkeit, vor der gewarnt wurde.

Damit wächst der Einfluss von Umfragen, taktischen Kampagnen und medialen Prognosen. Wenige Wochen vor einer Wahl kann die gemessene Zustimmung darüber entscheiden, ob eine Partei als aussichtsreich gilt oder in eine Abwärtsspirale gerät: Schlechte Umfragewerte führen zu taktischem Wahlverhalten, dieses zu einem schlechteren Wahlergebnis und das wiederum zu geringerer Aufmerksamkeit, Finanzierung und organisatorischen Entwicklungsmöglichkeiten.

  1. Eine Partei liegt in Umfragen unter fünf Prozent.
  2. Medien, Influencer:innen und Kampagnenorganisationen warnen vor einer angeblich „verschenkten Stimme“.
  3. Menschen wählen taktisch statt nach ihrer politischen Überzeugung.
  4. Die Partei bleibt tatsächlich unter fünf Prozent.
  5. Das Ergebnis wird anschließend als Beleg für ihre fehlenden Erfolgsaussichten verwendet.

Eine Civey-Umfrage aus 2025 ergab, dass über 8 Prozent der Menschen die Tierschutzpartei im Bundestag sehen wollen. 4,5 Prozent ziehen die Tierschutzpartei anderen Parteien vor, so eine Befragung des GLES-Panels. Doch insbesondere aus den beschriebenen Dynamiken heraus wurde sie nur von 1 Prozent tatsächlich gewählt.

Die Sperrklausel bildet politische Präferenzen daher nicht nur unvollständig ab, sondern verändert sie. Das amtliche Wahlergebnis zeigt nicht, welche Parteien die Bürger:innen tatsächlich bevorzugen, sondern welche suboptimalen Parlamentszusammensetzungen sie am erträglichsten finden.

Die Europawahlen liefern einen seltenen Vorher-nachher-Vergleich

Bei der Europawahl 2009 galt in Deutschland noch eine Fünf-Prozent-Hürde. Nur sechs deutsche Parteien erhielten Mandate. Rund 10,8 Prozent der gültigen Stimmen blieben ohne parlamentarische Vertretung.

Bei der Europawahl 2014 wurde erstmals ohne Sperrklausel gewählt. Nun erhielten 14 Parteien Mandate. Nach einer Berechnung auf Grundlage der amtlichen Ergebnisse sank der Anteil der Stimmen ohne Mandatswirkung auf rund 1,75 Prozent. Auch die mit dem Gallagher-Index gemessene Abweichung zwischen Stimmen- und Sitzanteilen sank deutlich – von 4,21 auf 1,17. Siehe das amtliches Ergebnis der Europawahl 2014 mit Vergleichswerten für 2009

Bei der Europawahl 2024 errangen 15 deutsche Parteien mindestens ein Mandat. Darunter befinden sich Parteien mit sehr unterschiedlichen politischen Schwerpunkten und zwischen einem und 23 deutschen Mandaten. Dennoch blieb das Europäische Parlament arbeits- und beschlussfähig.

Entscheidend ist dabei die Unterscheidung zwischen nationalen Parteien und parlamentarischen Fraktionen. Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits 2011 fest, dass ohne die damalige deutsche Sperrklausel die Zahl der im gesamten Europäischen Parlament vertretenen nationalen Parteien lediglich von 162 auf 169 gestiegen wäre. Die Zahl der Fraktionen hätte sich dagegen nicht erhöht. Kleine nationale Parteien können sich größeren politischen Fraktionen anschließen, ohne ihre programmatische Eigenständigkeit vollständig aufzugeben.  Siehe das Urteil zur Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen

Das Europäische Parlament ist wegen seiner besonderen Rolle nicht vollständig mit dem Bundestag oder einem Landtag vergleichbar. Der Vergleich widerlegt aber die Behauptung, dass schon die Anwesenheit mehrerer kleiner Parteien zwangsläufig zur parlamentarischen Handlungsunfähigkeit führt.

Das hessische Beispiel widerlegt die automatische Zersplitterungsthese

Besonders aufschlussreich ist die Abschaffung der kommunalen Fünf-Prozent-Hürde in Hessen bei den Kommunalwahlen 2001.

Eine Untersuchung von 426 hessischen Gemeinden über den Zeitraum von 1989 bis 2011 verglich Kommunen, in denen die Reform die effektive Zugangsschwelle unterschiedlich stark senkte. Gerade dort, wo die Reform besonders wirksam war, stiegen die Stimmen- und Sitzanteile kleiner Parteien und Wähler:innenvereinigungen.

Bemerkenswert ist jedoch: Die statistisch gemessene Fragmentierung der kommunalen Vertretungen erhöhte sich nicht signifikant. Mehr Stimmen für kleinere politische Angebote führten also nicht automatisch zu einer unkontrollierten Zersplitterung der kommunalen Parlamente. Die Reform verbesserte die Repräsentation, ohne die Arbeitsfähigkeit der Vertretungen nachweisbar zu zerstören. Siehe die Studie von Baskaran und Lopes da Fonseca

Die Untersuchung liefert zudem Hinweise auf einen psychologischen Effekt: Kleine Parteien gewannen nicht nur aufgrund der geänderten Sitzberechnung Mandate, sondern auch zusätzliche Stimmen. Menschen äußerten ihre tatsächliche Präferenz offenbar eher, nachdem das Risiko einer wirkungslosen Stimme gesunken war.

In besonders stark von der Reform betroffenen Kommunen wurden die Räte anschließend teilweise um zwei oder drei Sitze verkleinert. Dadurch stieg die natürliche Zugangsschwelle wieder. Dieser Befund wirft eine grundsätzliche Frage auf: Sollten die bereits im Parlament vertretenen Parteien allein über Wahlregeln entscheiden, die ihre eigenen potenziellen Wettbewerber:innen betreffen?

Auch ohne gesetzliche Hürde existiert eine natürliche Schwelle

Die Abschaffung der Fünf-Prozent-Klausel bedeutet nicht, dass jede Partei unabhängig von ihrem Wahlergebnis ein Mandat erhält.

Die begrenzte Zahl der Sitze erzeugt bereits eine natürliche Zugangsschwelle. Nur eine Partei, die genügend Stimmen für mindestens einen Sitz erhält, kann parlamentarisch vertreten sein. In einem Landtag mit 80 oder 120 Sitzen ist diese natürliche Schwelle deutlich höher als in einem Parlament mit 630 Sitzen, liegt aber in aller Regel weit unter fünf Prozent. Ihre genaue Höhe hängt von der Sitzzahl, dem Verteilungsverfahren und der Stimmenverteilung ab.

Damit existiert bereits ein sachlich nachvollziehbares Kriterium: die für ein Mandat erforderliche Stimmenzahl. Eine zusätzliche pauschale Hürde ist nicht notwendig, um Parteien ohne ausreichende gesellschaftliche Unterstützung aus einem Parlament herauszuhalten. Für große Parlamente wie den Bundestag könnte man großzügig zugeschnittene Mehrpersonenwahlkreise einführen, sodass eine gewisse Stimmanzahl notwendig ist, um einen Sitz zu erringen.

Auch die Ausnahme für Parteien nationaler Minderheiten zeigt, dass die Fünf-Prozent-Hürde für die Funktionsfähigkeit des Bundestages nicht absolut unverzichtbar sein kann. Der SSW erhielt 2025 mit rund 0,15 Prozent der Zweitstimmen ein Mandat. Der Bundestag wird durch diesen einzelnen Abgeordneten nicht funktionsunfähig. Die Ausnahme ist aus guten Gründen gerechtfertigt – sie macht aber zugleich sichtbar, dass parlamentarische Arbeitsfähigkeit nicht mathematisch bei exakt fünf Prozent beginnt.

Andere Demokratien funktionieren mit niedrigeren oder ohne feste Hürden

Ein internationaler Vergleich zeigt, dass niedrige Zugangsschwellen weder demokratische Stabilität noch parlamentarische Arbeit verhindern:

  • In den Niederlanden gibt es keine zusätzliche prozentuale Sperrklausel. Maßgeblich ist grundsätzlich die für einen der 150 Sitze benötigte Wahlzahl, also rund 0,67 Prozent. Nach der Wahl 2025 sind 15 Parteien in der Zweiten Kammer vertreten.
  • Dänemark arbeitet mit einer landesweiten Zwei-Prozent-Grenze und zusätzlichen regionalen Zugangswegen.
  • Finnland kennt keine landesweite gesetzliche Sperrklausel; dort entstehen unterschiedlich hohe natürliche Schwellen durch die Wahlkreise.
  • Portugal hat ebenfalls keine nationale Sperrklausel, sondern natürliche Schwellen in Wahlkreisen, von denen einige aber sehr groß sind, sodass auch kleine Parteien einen Sitz erhalten können.
  • Dasselbe gilt für die Schweiz, wo es keine nationale Sperrklausel gibt, sondern die Sitze pro Kanton vergeben werden.

Diese Staaten sind gefestigte parlamentarische Demokratien. Sie haben unterschiedliche Erfahrungen mit Koalitionsverhandlungen und Regierungswechseln, doch ihre demokratische Ordnung und die Arbeitsfähigkeit ihrer Parlamente werden durch die niedrigeren Zugangsschwellen nicht grundsätzlich infrage gestellt.

Der Vergleich zeigt keine einfache Formel, wonach eine niedrigere Hürde automatisch bessere Regierungen erzeugt. Er widerlegt aber die umgekehrte Behauptung: Zwischen der Höhe einer Sperrklausel und politischer Stabilität besteht kein zwangsläufiger Zusammenhang.

Regierungsstabilität wird durch andere Institutionen gesichert

Die Stabilität der Bundesrepublik beruht nicht allein oder auch nur hauptsächlich auf der Fünf-Prozent-Hürde.

Das Grundgesetz enthält zahlreiche Lehren aus dem Scheitern der Weimarer Republik:

  • den Vorrang und die Bindungswirkung der Grundrechte,
  • das Bundesverfassungsgericht,
  • die Ewigkeitsklausel,
  • die Möglichkeit eines Parteiverbots,
  • die starke Stellung des Bundestages,
  • die begrenzten Befugnisse des Bundespräsidenten,
  • die Wahl des Bundeskanzlers durch eine parlamentarische Mehrheit,
  • und insbesondere das konstruktive Misstrauensvotum, durch das eine Regierung nur gestürzt werden kann, wenn gleichzeitig eine neue Regierungsmehrheit einen neuen Kanzler oder eine neue Kanzlerin wählt.

Auch die interne Arbeitsfähigkeit eines Parlaments lässt sich durch mildere Mittel sichern:

  • abgestufte Gruppen- und Fraktionsrechte,
  • Mindestgrößen für die Besetzung bestimmter Ausschussfunktionen,
  • proportional verteilte Redezeiten,
  • gemeinsame Ausschussvertretungen kleiner Gruppen und effiziente Geschäftsordnungen.

Nicht jede Partei mit einem einzelnen Mandat muss automatisch Anspruch auf sämtliche organisatorischen Rechte einer großen Fraktion erhalten. Aus der Notwendigkeit zweckmäßiger parlamentarischer Regeln folgt aber nicht, dass ihre Wähler:innen vollständig von der Repräsentation ausgeschlossen werden müssen.

Grundsätzlich gilt: Eine größere Zahl von Parteien erschwert die parlamentarische Arbeit nicht automatisch, sondern innerparteiliche Streits, antidemokratische und populistische Parteien, gesellschaftliche und ökonomische Krisen, Korruption, ineffektive Regularien.

Kleine Parteien schließen sich regulär größeren Fraktionen an und passen ihr Abstimmungsverhalten in aller Regel diesen Fraktionen an. Eine angebliche Erschwernis für die Bildung von Mehrheiten ist a priori demnach nicht anzunehmen oder zu behaupten.

Eine weitere Möglichkeit wäre, Listenverbindungen zuzulassen. In vielen Ländern ist es völlig üblich, dass sich kleinere Parteien mit größeren Parteien zu Wahlen zusammentun. So nehmen die kleinen Parteien den größeren Parteien keine Stimmen weg und werden nicht „verschenkt“, da sie ja derselben Liste zukommen, und zugleich werden die kleinen Parteien aber bei der Sitzzuteilung berücksichtigt. In Deutschland sind Listenverbindungen jedoch nicht möglich. Hier könnte eine mögliche Reformierung des Wahlrechts ebenso ansetzen.

Sperrklauseln und taktisches Wählen können Vertrauen in die Demokratie beschädigen

Wenn Millionen Menschen erleben, dass ihre formal gültige Stimme keine parlamentarische Wirkung entfaltet, kann dies politische Entfremdung verstärken. Besonders problematisch ist der Eindruck, dass die bereits im Parlament vertretenen Parteien Regeln beschließen, durch die neue Wettbewerber:innen draußen bleiben und die eigenen Sitzanteile steigen.

Damit nähren Sperrklauseln ausgerechnet jene Erzählung, nach der sich etablierte Parteien den Staat untereinander aufteilen und politischen Wettbewerb begrenzen. Die Abschaffung der Hürde würde nicht jedes Misstrauen beseitigen. Sie würde aber ein starkes sachliches Argument für diesen Vorwurf entkräften.

Demokratische Integration bedeutet nicht, abweichende politische Präferenzen aus dem Parlament herauszuhalten. Sie bedeutet, Konflikte in das Parlament hineinzuholen, sie öffentlich auszutragen und sie nach demokratischen Regeln zu bearbeiten.

In diesen schwierigen Zeiten gibt es immer wieder Aufrufe, gezielt keine kleinen Parteien zu wählen, um den Aufstieg der AfD aufzuhalten. Doch diese Aufrufe, zur Schwächung einer extremistischen Partei eine beliebige größere demokratische Partei zu wählen, beruhen auf einem mathematischen Missverständnis. Die zusätzliche Stimme wird nicht unmittelbar der extremistischen Partei entzogen. Sie verändert die Sitzverteilung nur sehr geringfügig, verteilt ihre Wirkung jedoch auf sämtliche konkurrierenden Parlamentsparteien. Für die betroffene kleine Partei kann derselbe Stimmenverlust hingegen existenzbedrohend sein.

Wenn sich der politische Wettbewerb fast vollständig um Migration, innere Sicherheit und die AfD dreht, stärkt dies tendenziell die Partei, die auf diesen Feldern besondere Themenhoheit beansprucht.

Kleine progressive Parteien können dagegen Tierschutz, Klima, soziale Gerechtigkeit, Menschenrechte oder Generationengerechtigkeit stärker auf die Tagesordnung setzen. Kleine Parteien sind insofern nicht bloß zusätzliche Organisationen, sondern Gegengewichte gegen eine von wenigen Großparteien und Themen dominierte Öffentlichkeit.

Gerade im Kampf gegen den Rechtsextremismus braucht die Demokratie mehr als defensive Appelle. Sie braucht politische Angebote, die andere Probleme sichtbar machen, neue gesellschaftliche Bündnisse ermöglichen und den öffentlichen Diskurs aus der permanenten Fixierung auf die Themen der extremen Rechten lösen.

Stimmen, die derzeit kein Mandat erzeugen, beeinflussen:

  • die programmatische Reaktion anderer Parteien,
  • die öffentliche und mediale Wahrnehmung eines Themas,
  • staatliche Parteienfinanzierung und organisatorische Arbeitsfähigkeit,
  • spätere Wahlchancen,
  • kommunale und europäische Kooperationen.

Dieser Einfluss ist allerdings gerade kein Ersatz für parlamentarische Repräsentation. Gerade weil Stimmen bereits außerhalb des Parlaments eine erkennbare politische Nachfrage ausdrücken, ist ihr vollständiger Ausschluss von der Sitzverteilung problematisch.

Unsere Forderungen

Wir fordern:

  • die Abschaffung der Fünf-Prozent-Sperrklausel;
  • die Verteilung der Mandate auf alle Parteien, die aufgrund ihres Stimmenanteils rechnerisch mindestens einen Sitz erhalten, wobei das sogenannte Grabenwahlsystem keine optimale Lösung wäre, da auch dieses die tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse verzerrt;
  • eine Anpassung der Geschäftsordnungen, damit auch Parlamente mit mehreren kleinen Parteien effizient arbeiten können, ohne einzelne Abgeordnete oder Gruppen von grundlegenden parlamentarischen Rechten auszuschließen;
  • eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation der Sperrklauseln, ihrer Auswirkungen auf Wahlgleichheit, strategisches Wahlverhalten, Repräsentation, Parteienwettbewerb und Regierungsbildung;
  • eine regelmäßige gesetzliche Überprüfung aller Wahlrechtshürden, bei der nicht ihre Fortgeltung, sondern ihre fortdauernde Erforderlichkeit begründet werden muss.

Es gilt: Solange die AfD keine verbotene Partei ist, soll ihr kein Sitz genommen werden, der ihr nach dem Wahlergebnis zusteht. Aber die Fünfprozenthürde darf ihr auch keine Mehrheit schenken, die sie bei den Wähler:innen nicht erreicht hat.

Und: Eine Demokratie darf nicht von ihren Bürger:innen verlangen, aus Angst vor einer wirkungslosen Stimme gegen die eigene Überzeugung zu wählen. Sie darf politische Vielfalt nicht mit Funktionsunfähigkeit gleichsetzen. Und sie darf eine künstliche Grenze von fünf Prozent nicht über das Grundprinzip stellen, dass jede Stimme den gleichen demokratischen Wert besitzt.

Eine Stimme darf nicht nur ausgezählt werden. Sie muss zählen.

08.08.2026 | Bundesvorstand