Orang-Utan „Sandai“ soll Tierrechte erhalten

Am Dienstag, dem 26. Juli 2022, reichte die chilenische Vereinigung zur Verteidigung der Tierrechte, Justicia Interspecie, vor einem Gericht in Santiago Klage ein, um einer nichtmenschlichen Person, dem Orang-Utan „Sandai“, Habeas Corpus (Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit) zu gewähren.

Sandai (28 Jahre alt) ist ein Orang-Utan, der seit 2014 in einem Zoo in Santiago gehalten wird. Der in Köln geborene Orang-Utan war einige Jahre in einem französischen Zoo eingesperrt, bevor er nach Chile verbracht wurde, wo er seither die „Attraktion“ Nummer Eins des Zoos ist.

Diese Initiative hat die Unterstützung von Tierschutzparteien auf der ganzen Welt, sowie von 21 Expert:innen. Darunter Persönlichkeiten wie den australische Philosophen Peter Singer, die Autoren der Erklärung von Toulon und argentinische Richterin Elena Liberatori, die 2015 die erste Richterin war, die den „nichtmenschlichen“ Zustand eines weiblichen Orang-Utans namens Sandra aberkannte und die Anwendung des Habeas Corpus zuließ. Diese Entscheidung hat national und international große Resonanz gefunden.

Chile folgt damit dem lateinamerikanischen Trend, rechtliche Verfahren zur Anerkennung von Tierrechten einzuführen. Ähnliche Fälle sind der des Orang-Utans Sandra 2014 in Argentinien, der des Schimpansen „Schweizer“ 2005 in Brasilien und der Fall der Schimpansin Cecilia 2016 in Argentinien und der eines Wollaffen.