Partei Mensch Umwelt Tierschutz zieht Klage gegen 3%-Klausel für Europawahlen in Betracht

Die im Bundestag vertretenden Parteien CDU/CSU/SPD/FDP/Bündnis90/Grüne haben am 12.06.2013 beschlossen, eine 3 %-Sperrklausel für Europawahlen einzuführen. Dieser Änderung des Europawahlgesetzes steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2011 entgegen, die eine Sperrklausel für verfassungswidrig erklärte, da die Sperrklausel ein „schwerwiegender Eingriff in die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit“ darstelle und „ die Stimme eines jeden Wahlberechtigten grundsätzlich den gleichen Zählwert und die gleiche Erfolgschance haben muss“.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz zieht aufgrund der Entscheidung des Bundestages ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Betracht.

„In Zeiten wachsender Politikverdrossenheit“, so Martin Buschmann (Mitglied des Bundesvorstandes der Partei Mensch Umwelt Tierschutz),“ ist es unverantwortlich, dass wieder 2 bis 3 Millionen Wählerstimmen nicht gewertet werden. Deutschland braucht eine lebendige Demokratie anstatt eine Parteiendiktatur über die Wahlgesetze.“

Partei Mensch Umwelt Tierschutz
Martin Buschmann
Beisitzer im Bundesvorstand
Postfach 1144
21629 Neu Wulmsdorf