Deutsche Staatsrechtler fechten Europawahl an Ist die Fünfprozenthürde bei den Wahlen zum Europäischen Parlament verfassungskonform? Nein, findet der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim. Nach SPIEGEL-Informationen haben er und 30 weitere deutsche Staatsrechtler deswegen jetzt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Zum Artikel: www.spiegel.de
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