Stand: 25.02.2019

 

 

Abschaffung der Hundesteuer

 

Die Hundesteuer fällt in Deutschland unter die Aufwandsteuer:
“Aufwandsteuern” sind Steuern, die an die Einkommensverwendung anknüpfen. Dies grenzt sie von Steuern ab, die auf den Vermögenszufluss abstellen (Einkommensteuer bzw. Ertragsteuer) und von solchen, die auf den Vermögensbestand (Vermögensteuer) abstellen. Im Gegensatz zu den “Verbrauchsteuern”, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren mit einer Steuer belastet, knüpfen Aufwandsteuern am Besitz oder am Halten von Gütern oder ein bestimmtes Verhalten an.

Alleine aus der Gesetzeslage ergibt sich aber, dass eine Besteuerung für die Haltung von Hunden unrechtmäßig ist:
Aufwandsteuern werden an „Sachen“ geknüpft. Da seit 1990 das Tier nach dem §90a BGB nicht mehr als Sache gilt, kann folgerichtig eine Hundesteuer nicht mehr zulässig sein.

Weiterhin behindert die Besteuerung durch die Reduzierung des Hundes auf einen Luxusgegenstand das Staatsziel Tierschutz nach Art. 20a GG, wonach der Staat auch in Verantwortung für die künftigen Generationen, die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung zu schützen hat..

Da drittens die kommunale Aufwandsteuer ausschließlich auf die Haltung von Hunden, nicht auf die Haltung anderer Tiere erhoben wir, verstößt dies gemäß Art. 3 GG gegen das Recht auf Gleichberechtigung gegenüber anderen Tierhaltern.

Das Gesamtvolumen der kommunalen Steuereinnahmen beträgt laut Bund der Steuerzahler dennoch grade einmal 0,5%, der mit dieser Erhebung verbundene bürokratische Aufwand ist daher so gut wie nicht rentabel.

Die Hundesteuer wird von den Städten und Gemeinden lediglich als zusätzliche fiskalische Einnahmemöglichkeit zum Ausgleich kommunaler Haushalte gesehen, da sie nicht zweckgebunden genutzt werden muss.

Dabei variiert die Besteuerung in Nordrhein-Westfalen je nach Wohnort 25 Euro und 180 Euro für den ersten Hund, bei Betreuung mehrere Tiere steigen die Steuern pro Hund teilweise exorbitant.

Neben dem Einnahmezweck verfolgt die Hundesteuer auch als kommunale Lenkungsabgabe das ordnungspolitische Ziel, die Anzahl der Hunde im Gemeindegebiet zu begrenzen.
Durch den Wegfall der Hundesteuer wäre jedoch eine “Hundeplage” nicht zu befürchten, wie am Beispiel anderer Länder (z.B. Dänemark, Frankreich, England, Belgien, …), die die Hundesteuer längst abgeschafft haben, festgestellt wurde. Somit stellt dies lediglich ein Vorwand zur Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Besteuerung in Deutschland dar!

Hingegen profitieren Gesellschaft und Wirtschaft bereits in vielschichtiger Weise durch die private Betreuung von Hunden:

Ca. 8 Millionen Hunde leben in deutschen Haushalten, ein Großteil im einwohnerstärksten Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Allein in NRWs Landeshauptstadt Düsseldorf sind derzeit rund 22.000 Hunde registriert.

Laut einer ökonomischen Studie bewirkt Deutschlands Hundehaltung einen jährlichen Umsatz von ca. 6 Milliarden Euro für Futter, Pflegeartikel und Zubehör – mehr Geld als für Babypflege und -nahrung! Daraus resultieren 420 Millionen Euro Umsatzsteuer plus weitere Einnahmen aus Gewerbe- und Einkommenssteuer, nicht mitgerechnet sind die Leistungen an Tierärzte, und sonstigem Tierbedarf. Durch die Hundehaltung werden Arbeitsplätze gesichert! Etwa 120.000 Arbeitsplätze sind deutschlandweit schätzungsweise mit der Hundehaltung verbunden (statistisches Bundesamt Stand 2014)

Weiterhin sind folgende Aspekte zu beachten:

  • Durch ihre gesundheitsfördernde Wirkung entlasten Hunde außerdem die Krankenkassen, oft sind Hunde die wichtigsten Sozialpartner z.B. für alte Menschen. Die Verantwortung für ihre Hunde bewirkt eine Strukturierung des Tages, veranlasst Menschen sich regelmäßig an der frischen Luft zu bewegen und vermehrt sportlich aktiv zu sein. Hunde bieten darüber hinaus Gelegenheit zu menschlichen Kontakten und beugen Vereinsamung vor.
  • Erwiesenermaßen entwickeln Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die Kontakte zu Hunden pflegen, eine erhebliche höhere Empathie und bessere Sozialkompetenz.
  • Über niederschwellige Angebote, z.B. mobile tierärztliche Grundversorgung der Hunde von Obdachlosen, kann diese Menschengruppe für weitere Maßnahmen konstruktiv erreicht werden.
  • Überdies ist es sittenwidrig, die Liebe der Hundehalter zu ihren Tieren zu besteuern (so auch die Begründung der obersten Gerichtsinstanz in England 1990 zur Abschaffung der Hundesteuer).

Einige Gemeinden und Städte in anderen Bundesländern sind bereits mit gutem Beispiel vorangegangen und haben die Hundesteuer abgeschafft.

Wir fordern eine landesweite Abschaffung der Hundesteuer, um Hundehalter zu entlasten, eine Benachteiligung anderen Tierhaltern gegenüber

 

Hier geht es zum Download als PDF:

Hundesteuer