Inklusion

Stand: 01.09.2018

 

 

 

Gleichstellung und Inklusion

 

 

Die Gleichstellung behinderter und nicht behinderter Menschen ist durch ein inklusives NRW zu stärken.

Die Teilhabe und Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen, sowie die Selbstvertretung in allen Entscheidungsprozessen ist ein unverhandelbares Menschenrecht.

 

Eine Barrierefreiheit muss ausnahmslos für alle öffentlichen Verkehrsmittel, Plätze, Wege und Straßen, sowie Gebäude gelten und darf nicht auf Verwaltungsgebäude oder Krankenhäuser begrenzt sein.

Der Zugang zu Freizeitaktivitäten, wie beispielsweise Einkaufszentren und Kinos, kulturellen Einrichtungen wie Museen, aber auch Schulen und Arztpraxen muss zum Nachteilsausgleich vollumfänglich gewährleistet sein.

 

Diese Verordnung darf nicht auf Neubauten beschränkt sein. Für bereits bestehende Einrichtungen müssen zeitnah entsprechenden Umbaumaßnahmen verpflichtend verordnet werden. Hierzu bedarf es Investitions- und Planungsprogramme, die in enger Zusammenarbeit mit Sozialverbänden erarbeitet werden sollen.

Die Landesbauverordnung soll entsprechend angepasst werden.

 

Die Standards für barrierefreies Bauen müssen erhöht, Wohnungsneubauten grundsätzlich barrierefrei sein.

Weiterhin fordern wir die Wieder-Einführung einer verbindlichen Quote für uneingeschränkt rollstuhlgerechte Wohnungen mit einem klar definierten Mindestmaß an Bewegungs- und Rangierflächen für Rollstuhlnutzer.

Durch die Abschaffung der R-Quote zum 01.Januar 2019 kann aufgrund geringerer Antragshürden und Baukosten zwar schneller und unbürokratischer dem generellen Wohnungsmangel entgegengewirkt werden, aber bereits jetzt fehlen in Nordrhein-Westfalen perspektivisch rund 500.000 barrierefreie Wohnungen,

 

Die Abschaffung der Quote zu Gunsten der Bauwirtschaft führt langfristig durch notwendige Umbaumaßnahmen außerdem zu erhöhten Kosten.

In einer alternden Gesellschaft ist die Barrierefreiheit von Anfang an somit unverzichtbar.

Um die Teilhabechancen durch Inklusion am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung zu verbessern, soll die Behindertenquote im Bereich staatlicher Stellen erhöht werden.

Bei Nichtbesetzung von Pflichtarbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung trotz entsprechender Bewerbungen, fordern wir eine höhere Ausgleichsabgabe durch den Arbeitgeber. Im Gegenzug setzen wir uns für einen höheren Lohnkostenzuschuss ein, um Anreize für Unternehmen zu schaffen, die Inklusion am Arbeitsmarkt voran zu treiben.

 

Aufklärungsarbeit zum Abbau möglicher Vorbehalte und Sorgen bei Arbeitgebern, aber auch zur Stärkung des Selbstvertrauens der Betroffenen liegt auch in der Verantwortung der Landesregierung und darf nicht allein zu Lasten ehrenamtlicher Verbände gehen. Eine inklusive Gesellschaft baut Hürden im Kopf ab und schützt vor Diskriminierung und Gewalt.

 

Wir setzen uns konsequent für Bildungs- und Weiterbildungsprogramme, sowie eine stärkere Förderung der Sozialverbände ein. Im Bereich der Assistenz, Begleitung und pädagogischer Betreuung streben wir eine flexible Unterstützung, angepasst an die Bedürfnisse und Wünsche der Menschen an.

Eine notwendige Unterstützung muss im eigenen Heim gewährleistet sein, spezielle Pflegeeinrichtungen dürfen nur auf ausdrücklich eigenen Wunsch in Betracht gezogen werden.

Die inklusive Kommunikation on- und offline muss gestärkt werden, die leichte Sprache soll auch für öffentliche Träger in Nordrhein-Westfalen verpflichtend sein.

 

Wir unterstützen den Inklusionsunterricht an Regelschulen. Für eine inklusive Bildungspolitik auf Augenhöhe müssen zusätzliche Lehrstellen geschaffen und umgehend sonderpädagogische Lehrkräfte eingestellt werden.

Verbindliche und einheitliche Qualitätsstandards für ein pädagogisches Konzept sollen in enger Zusammenarbeit mit den Sozialverbänden ausgearbeitet werden.

Inklusionsunterricht darf jedoch kein Zwang sein und muss an die jeweiligen Bedürfnisse der Kinder angepasst sein.

 

 

 

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