Stand: 19.11.2018

 

PFLEGE ALLGEMEIN

Die Betreuung von hilfebedürftigen Menschen, die sich nur eingeschränkt oder gar nicht versorgen können,

wird in Deutschland durch die Pflege entgegengewirkt.

Ziel dessen ist es, dass die pflegebedürftigen Menschen, soweit wie möglich,

ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben führen können.

 

Die individuellen Bedürfnisse des zu Pflegenden sollten hier berücksichtigt werden und die körperlichen, geistigen und psychischen Fähigkeiten erhalten bleiben.

Um diese Bedingungen zu erfüllen, benötigt es viel Wissen, Erfahrung, Einfühlungsvermögen, sowie Engagement und Freude am Beruf.

 

Die Pflege für Schwerpflegebedürftige durch Angehörige darf sich nicht zum finanziellen Nachteil auswirken. Derzeitige Ausgleichszahlungen decken, wenn man es genau rechnet, leider nicht komplett alles ab, so dass der Angehörige hier auch noch zuzahlen muss. Dieses Unding ist umgehend zu überdenken und zu korrigieren. Denn ohne Hilfe der Angehörigen wird es nicht zu bewältigen sein.

 

Durch den Pflegenotstand in Deutschland werden immer mehr Pflegekräfte aus dem europäischen Ausland als 24-Stunden-Betreuung im eigenen Haushalt angestellt, auch in Nordrhein-Westfalen.

Diese Pflegekräfte haben oftmals keine abgeschlossene Berufsausbildung und dürfen keine fachmännische Wundversorgung durchführen. Oft werden diese Pflegekräfte durch eine Vermittlungsagentur vermittelt, wohnen mit im Haushalt und werden unterbezahlt.

 

Pflegekräfte, die ausreichend ausgebildet sind, gibt es aber auch schon im Ausland zu wenige. Die Herkunftsländer verzeichnen ebenfalls einen hohen Pflegenotstand.

Somit sind im Ausgleich des Pflegenotstandes die ausländischen Kräfte nicht mit in eine Lösungsfindung einzurechnen.

 

Laut Statistischem Bundesamt wird es bis 2035 voraussichtlich 4 Mio. ältere Menschen in Deutschland geben, die auf Pflege angewiesen sind.

Alleine 2015 gab es rund 3 Mio. pflegebedürftige Menschen. Bis 2035 müsste die Anzahl der Pflegekräfte deutschlandweit um 44% steigen.

 

Als einwohnerstärkstes Bundesland wird NRW demzufolge am stärksten vom Pflegenotstand betroffen sein. Umgehende und revolutionäre Maßnahmen lassen keinen weiteren Aufschub zu.

 

Jeder Mensch hat das Recht auf eine gute und optimale Versorgung in Krankenhäusern, Psychiatrien, Pflegeheimen und in der ambulanten Betreuung.

Aus diesen Gründen setzen wir uns ein für:

  • Personalgrenzen die abhängig vom jeweiligen Pflegegrad sind
  • Personalberechnung nach neusten Standards
  • Überprüfung der Standards
  • Rechtliche Konsequenzen (beispielsweise Kürzung von Fördergeldern und Bettensperre bei nicht Einhaltung entgegen der finanziellen Förderung der Kliniken, die sich an verbindliche Vorgaben halten)
  • Auszubildende und Aushilfskräfte sind nicht in den Pflegeschlüssel einzurechnen
  • Arbeitsbedingungen verbessern durch geeigneten Personalschlüssel und bessere Bezahlung
  • Ausbildungs- und Fortbildungs-. sowie Qualifizierungs-Förderung
  • Beratung und Begleitung der Pflegekräfte
  • Renteneintrittsalter auf Wunsch auf 60 Jahre senken
  • 30-Stundenwoche
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Betriebs-Kitas fördern
  • Einbindung der Angehörigen in die Pflege mit entsprechender Würdigung
    durch Anerkennung der Pflegezeit in der Rentenberechnung, sowie ein fairer finanzieller Ausgleich. Dazu Beratung und Begleitung von Fachpersonal.

 

Durch die diagnosebezogenen Fallpauschalen sind die Folgen nicht nur in der Pflege zu bemerken. Auch Hebammen, Physiotherapeuten, Geburtshelfer und Logopäden haben Probleme die Versorgung der Patienten auf menschenwürdigem Niveau aufrecht zu erhalten.

 

Durch Unfall, Krankheit oder altersbedingter Beschwerden kann jeder Mensch in jeder Situation dazu kommen, Pflege zu benötigen.

Die Pauschalen des Pflegegeldes richten sich nach dem Pflegegrad. Dieser ist eingeteilt in Grad 1-5. Abhängig von diesem ist die Berechnung des Pflegegeldes, der Pflegesachleistung, der Betreuungs- und Entlastungsleistung, Kombileistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung, Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Zuschüsse für Hilfsmittel, Hausnotruf, Wahrnehmungsanpassung und Förderung ambulant betreuter Wohngruppen.

Der Pflegeberuf ist aufzuwerten, um längerfristig ausreichend Fachpersonal einzustellen, zu halten und dem Pflegenotstand entgegenzuwirken.

Eine Nachbesserung im Pflegebereich ist bereits beschlossen, aber in keinster Weise ausreichend.

 

Der Landeshaushalt NRW ist somit dringend anzupassen, die Ausgaben für das Ministerium Arbeit, Gesundheit & Soziales sind im Bereich Pflege & Alter anderen Posten vorzuziehen und drastisch zu erhöhen, notfalls aus anderen Ministerien umzuverteilen.

 

Hier geht es zum Download als PDF:

Pflege