
Der Landesverband NRW hat sich – besonders mit Blick auf die anstehenden Wahlen – große Ziele gesteckt und ist zu deren Verwirklichung auf Ihre Unterstützung angewiesen. Wollen wir als Partei erfolgreich sein, und das wollen wir um der Menschen, Tiere und Umwelt willen, kommt es auf jeden Euro an! Natürlich sind wir auch auf Spenden angewiesen, um unsere Projekte und Aktionen zu finanzieren. Das Besondere an einer Spende an uns ist: Für jeden Euro, den wir als Spende erhalten, haben wir dank guter Wahlergebnisse Anspruch auf nochmal fast einen Euro vom Staat aus der staatlichen Parteienfinanzierung (bis zu einer sehr hohen Grenze). So können wir mit den uns zur Verfügung gestellten Spenden so effizient für Menschen, Tiere und die Umwelt kämpfen wie kein Verein.
Ein Rechenbeispiel: Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz hat derzeit knapp über 2.300 Mitglieder. Würde jedes Mitglied pro Jahr einen Betrag in Höhe von 30,- Euro spenden – das sind im Monat 2,50 Euro, was sich sicherlich die meisten Mitglieder leisten können – stünde unserer Partei zusätzlich aus staatlichen Mitteln ein Betrag von fast 50.000 Euro zur Verfügung. Wenn sich zusätzlich zu jedem Mitglied ein/e weitere/r Unterstützer/in finden würde, um ebenfalls 30,- Euro zu spenden, wären es fast 100.000 Euro. Dieses Geld könnten wir zusammen mit einer verstärkten und professionellen Parteiarbeit für die Tiere „investieren“.
Da wir bei diesem Thema sind, möchten wir die Gelegenheit nutzen, um Ihnen, liebe Parteifreund_innen, einige Fakten über die Steuerabzugsfähigkeit von Parteispenden zu erklären, denn auch für den Spender rechnen sie sich.
Für Alleinstehende beträgt die Steuerabzugsfähigkeit für Parteispenden 50 Prozent des Spendenbetrags bis zu einem Höchstbetrag von 1.650,- Euro. Dies bedeutet, dass man 825,- Euro direkt von der Steuerschuld abziehen kann. Für weitere gespendete 1.650,- Euro würde der allein veranlagte Steuerpflichtige seinem persönlichen Steuersatz entsprechend eine Steuerminderung zwischen 18 % und 42 % des Spendenbetrages erhalten.
Ehepaare können 3.300,- Euro mit einer 50%igen Steuerabzugsfähigkeit spenden. Für weitere 3.300,- Euro würde das Ehepaar seinem persönlichen Steuersatz entsprechend ebenfalls eine Steuerminderung zwischen 18 % und 42 % des Spendenbetrages von dem zu versteuernden Einkommen in Abzug bringen können.
Bei kleineren Spenden funktioniert das natürlich ebenso. Wenn Sie also mit Ihrer Spende gleichzeitig Ihre Steuerlast deutlich reduzieren möchten, ist eine Parteispende dazu wesentlich besser geeignet als eine Spende an einen Verein.
Vielleicht noch eine Steuerinformation nebenbei: Als Nachweis dient für Spenden bis zu einem Betrag von 200,- Euro der Kontoauszug Ihrer Bank. Für Mitgliedsbeiträge ist als Nachweis der Kontoauszug immer ausreichend, auch wenn die 200,00 Euro überschritten sind, hier gibt es nach oben keine Begrenzung. Dennoch wird ab 200,- Euro eine Spendenquittung von unserer Partei ausgestellt und Ihnen unaufgefordert zu Beginn des Folgejahres zugesandt.
Wir hoffen, dass wir Ihnen durch diesen kleinen Exkurs ins Steuerrecht die Steuerabzugsfähigkeit von Parteispenden hinreichend erklären konnten.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.