12 gesunde Paviane im Tiergarten Nürnberg getötet

Trotz anhaltender Proteste von Tierschützer*innen bundesweit und direkt vor dem Zoo wurden am Mittwoch zwölf gesunde Guinea-Paviane im Tiergarten Nürnberg getötet. Die Artenschutzorganisation Pro Wildlife und die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) haben gemeinsam Strafanzeige gegen die Zooleitung gestellt. Diese Klage unterstützen wir ausdrücklich und fordern auch alle Privatpersonen auf, sich daran zu beteiligen. Sowohl Organisationen als auch wir sehen in dem Vorgehen einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und fordern strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen.

Der Ermordung der Tiere war eine komplette Fehlplanung ohne ein tragfähiges Konzept vorausgegangen:  In einem Gehege, das ursprünglich für 25 Tiere konzipiert wurde, lebten zuletzt 45 Paviane. Die Konsequenzen der beengten Haltung: Stress und Auseinandersetzungen unter den Tieren. Was uns alle am meisten schockiert: Es lagen Übernahmeangebote anderer Einrichtungen vor und nach der Tötung will der Tiergarten erneut mit den Pavianen züchten. Wir unterstützen dabei ausdrücklich die Forderung einer umfassenden rechtliche Prüfung und einer Verschärfung der Rahmenbedingungen für Zoos/Tiergärten und deren Zuchtprogramme.

Privatpersonen können gerne ebenfalls eine Strafanzeige stellen. Hierfür haben wir einen Mustertext erstellt, weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass dieser ggf. angepasst werden muss bzw. juristisch geprüft werden sollte:

Strafanzeige gegen den Tiergarten Nürnberg wegen Tötung von 12 Pavianen

An:
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
Fürther Straße 112
90429 Nürnberg
E-Mail: poststelle@sta-nfue.bayern.de

Von:
[Dein vollständiger Name]
[Adresse]
[Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, optional]

Datum: xx. Juli 2025

Betreff: Strafanzeige gegen den Tiergarten Nürnberg wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz (§§ 1, 17 TierSchG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen den Tiergarten Nürnberg, vertreten durch die Zooleitung, wegen des Verdachts auf Verstöße gegen § 1 und § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG), insbesondere wegen der Tötung von 12 Pavianen am 29. Juli 2025.

Laut übereinstimmenden Presseberichten wurden im Tiergarten Nürnberg an diesem Tag 12 Paviane gezielt getötet. Als Begründung wurden unter anderem die geplante Umgestaltung der Paviananlage sowie die angeblich „sozial unverträgliche Zusammensetzung“ der Gruppe genannt.

Nach § 1 TierSchG ist es Zweck des Gesetzes, das Leben und Wohlbefinden von Tieren aus der Verantwortung des Menschen zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Nach § 17 Nr. 1 TierSchG ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund strafbar. Die getöteten Paviane waren offenbar gesunde, soziale Tiere. Die behauptete Unverträglichkeit der Gruppe sowie die Umbaupläne der Anlage stellen nach meiner Auffassung keinen rechtlich ausreichenden Grund dar, um eine Tötung in diesem Umfang zu rechtfertigen. Es wären tiergerechte und zumutbare Alternativen möglich gewesen – z. B. eine Umstrukturierung der Gruppe, Vermittlung an andere Einrichtungen oder Betreuung in Übergangsgehegen.

Ein vergleichbarer Fall ereignete sich 2010 im Zoo Magdeburg, wo ebenfalls Paviane unter dem Vorwand der „Gruppenumstrukturierung“ getötet wurden – auch dort führte dies zu massiver öffentlicher und juristischer Kritik.

Ich bitte die Staatsanwaltschaft daher um Prüfung, ob im vorliegenden Fall ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt und ob strafrechtliche Maßnahmen gegen die verantwortlichen Personen im Tiergarten Nürnberg einzuleiten sind.

Für Rückfragen oder ergänzende Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

[Dein Name]

[Unterschrift, falls postalisch]

Mit freundlichen Grüßen