PeTA-Tierrechtskonferenz: Tierleidfreie Rechtsräume gestalten

Stellv. Generalsekretär Martin Buschmann vor Ort

Die zweite Tierrechtskonferenz der internationalen Organisation PeTA („People for the Ethical Treatment of Animals“) fand am 20.10.2017 im Bio-Hotel Almodovar in Berlin statt und war dieses Mal gänzlich auf die rechtlichen Möglichkeiten ausgerichtet, Tiere zu schützen.

Die Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin, Diana Plange, war ebenfalls anwesend.

Fragen, die im Rahmen dieser Konferenz behandelt wurden, lauteten beispielsweise: „Welche Rechte können wir nutzen? Was bietet das aktuelle Recht für Möglichkeiten, und wie setzt man diese am besten um?“ Ebenfalls wurden die Rechte der Veganer gegen Diskriminierung angesprochen. Auf der neuen Website vom Rechtsanwalt Müller-Amenitsch „veganes-recht.de“ findet man hilfreiche Beispiele und Möglichkeiten, seine Rechte durchzusetzen.

Es wurde Kritik am anthropozentrischen Speziesismus geäußert und die Frage aufgeworfen, inwieweit Menschen überhaupt das Recht haben, über Tierrechte zu entscheiden.

Die Rechtsanwältin Sophie Nouvertné beschäftigte sich in ihrem Vortrag ausführlich mit dem Jagdrecht und inwieweit man eine Befriedung einklagen kann.

„Es wurde klar, dass wirtschaftliche Interessen oftmals Tierrechte aushebeln“, resümiert Martin Buschmann (stellv. Generalsekretär). „Aber auch positive Beispiele, wie z. B. die neue Tierversuchsrichtlinie in den Niederlanden („human on a chip“), können uns neue Hoffnung geben. Es ist nur wichtig, dass Deutschland bei den positiven Entwicklungen im Ausland nicht den Anschluss verpasst.“