Fotoquelle: Der Petition entnommen.

Besetzen Sie die Tierschutzkommission gleichmässig!

Petition

Bitte unterzeichnet und verbreitet unsere Petition an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für eine ausgeglichene (paritätische) Besetzung der Tierschutzkommission!

Um was geht es:

Die Tierschutzkommission berät das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in Fragen des Tierschutzes, insbesondere vor dem Erlaß von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach dem Tierschutzgesetz. Auf Ersuchen des Bundesministeriums nimmt sie zu Fällen grundsätzlicher Bedeutung bei der Genehmigung von Versuchsvorhaben nach § 43 der Tierschutz-Versuchstierverordnung Stellung.

Die Tierschutzkommission besteht aus zwölf Mitgliedern. Ihr gehören an:

– vier Sachverständige überregionaler Tierschutzverbände,
– ein Sachverständiger eines überregionalen Tierhalter-Verbandes,
– ein Sachverständiger der Deutschen Forschungsgemeinschaft,
– je ein Wissenschaftler aus dem Bereich der Geisteswissenschaften, der Verhaltenskunde, der Tierhaltung, der biomedizinischen Grundlagenforschung, der Medizin und der Veterinärmedizin.

Der öffentliche Zugang zu den Sitzungsniederschriften der Tierschutzkommission wird nicht gewährt.

Durch das ungleiche Verhältnis der Tierschutzvertreter zu den Mitgliedern aus dem Bereich Forschung und Tierhaltung, zzgl. mangelnder Transparenz in Bezug auf Empfehlungen und Beschlüsse, lässt die derzeitig geregelte Zusammensetzung der Tierschutzkommissionen daran zweifeln, dass die beratende Tätigkeit dem Staatsziel Tierschutz nach Art. 20a GG tatsächlich dienlich sein kann oder soll.

Auf die Problematik der nicht-paritätischen Besetzung der Kommission verwies bereits der Deutsche Tierschutzbund 2014 in seiner Stellungnahme zum Rücktritt aus den beratenden Kommissionen nach §15 TierSchG. Von einer „Alibi“-Funktion der vertretungsberechtigten Tierschützer ist hier die Rede, da beispielsweise zu angeblich notwendigen Tierversuchsvorhaben immer wieder über einheitliche Entscheidungen mit Vertretern des Tierschutzes berichtet wird, auch wenn diese jene Anträge auf Versuche aus ethischen Gründen ablehnen, aufgrund ihrer Unterzahl jedoch meist überstimmt werden.

Der Bundesarbeitskreis Tierversuche der Partei Mensch Umwelt Tierschutz beklagt somit den Verdacht, dass ein Ungleichgewicht in der Besetzung der Kommission zu Gunsten der tierexperimentellen Forschung und Industrie aufrecht erhalten wird, eine Vorteilsnahme begünstigt wird und diese empfindliche Verletzung somit einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, sowie gegen EU-Richtlinien darstellt.
Besonders im Bereich der Forschung werden durch die DFG (Deutsche Forschungsgesellschaft) jährlich Steuergelder in Milliardenhöhe für Tierversuche aufgewandt.

Sowohl Tierschützer, als auch Steuerzahler haben das Recht auf eine sehr präzise Abwägung der Notwendigkeit solcher Forschungsvorhaben, die allein durch die Empfehlung einer paritätisch besetzten Beratungsinstanz gewährleistet werden kann.

Es ist somit zwingend notwendig, dass der deutsche Bundestag im Sinne der Demokratie und des Tierschutzes darüber befindet, eine paritätische Besetzung der Tierschutzkommission auf Bundesebene gesetzlich zu verankern.

Explizit fordert der Bundesarbeitskreis Tierversuche eine gleichermaßen festgeschriebene, paritätische Besetzung der Tierschutzkommission auch im Bereich der Bundeswehr.

Weiterhin muss allen Kommissionsmitgliedern stets die Möglichkeit eingeräumt werden, unabhängige Sachverständige zu einzelnen Versuchsanträgen beratend hinzu zu ziehen, sollte die Kommission zu keiner mehrheitlichen Entscheidung übereinkommen. Im Zweifel muss eine fehlende Mehrheit stets zum Negativ-Bescheid führen.

Überdies hinaus ist es zwingend notwendig, die Behörden zu verpflichten, Anzeigen von Änderungen bereits genehmigter Versuchsvorhaben erneut der Kommission zum Entscheid vorzulegen. Die aktuelle Rechtsgrundlage sieht vor, dass die Behörden über eine Vorlage der Änderungsanträge selbst entscheidet. Die Möglichkeit, einen Negativ-Bescheid durch nachträgliche Änderung des Versuchsvorhabens zu umgehen, muss absolut ausgeschlossen sein.

Petition bitte unterzeichnen!