Petition: Hochzeitstauben gehören nicht auf die Straße

Unser BAK Stadttauben hatte 2020 eine Petition gestartet, die bislang über 11.000 Unterzeichnende fand.

„Weiße Hochzeitstauben stehen als Symbol für Frieden, Liebe und ewige Treue und werden deshalb oftmals bei Eheschließung vor dem Standesamt vom Brautpaar aufgelassen.

Diese Tradition kostet jedoch vielen Tauben das Leben, weil sie aufgrund der selektiven Zucht auf rein-weiße Farbe, andere Eigenschaften, wie z.B. Flugfähigkeiten und Heimfindevermögen, erheblich eingebüßt haben. Deshalb werden sie, auch aufgrund der auffälligen Farbe, leicht Opfer von Greifvögeln.

Die meist eingesetzten Rasse-/Formentauben (Mövchen, Tümmler, belatscherte Kurzschnäbler, Pfautauben u.a.m.) sind nicht in der Lage auf sich gestellt zu überleben, d.h. nur in seltenen Fällen können sie sich den Stadttaubenschwärmen anschließen, meist jedoch sterben sie einen qualvollen Hungertod. Diese Tauben haben es nie gelernt sich von Essensresten zu ernähren, da sie bisher in menschlicher Betreuung gelebt haben und mit artgerechtem Körnerfutter und frischem Wasser versorgt wurden.

Ehrenamtliche Stadttaubenhilfen sammeln in den Städten ständig unzählige, hilflose, halb verhungerte und auch verletzte Tauben ein (meist unberingt, der Verlust ist also eingepreist), päppeln, pflegen und versorgen sie und kümmern sich um eine artgerechte, betreute Unterbringung.

Das Auflassen von sog. Hochzeitstauben kommt einem Aussetzen von Haustieren gleich und ist somit ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz §3 Nr.3.

Wir fordern deshalb ein konsequentes VERBOT, Hochzeitstauben aufzulassen.“

Helmut Wolff