Pferde gehören nicht auf Massenveranstaltungen!

Pressemitteilung LV NRW

Unfallrisiko bekannt – billigend in Kauf genommen – Verantwortungslos.

Das Nicht-Handeln von Herrn Reul, Innenminister Nordrhein-Westfalens, ist als grob-fahrlässig zu bezeichnen.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz, Landesverband NRW, sieht hier dringenden Handlungsbedarf und hat so am 21. Febr. 2018 Strafanzeige gegen den Innenminister Reul eingereicht. Nach § 13 StGB, Unterlassung einer ausreichenden Präventivmaßnahme durch das Pferdeverbot.

Es geht darum, dass schon längst hätte verantwortungsvoll gehandelt werden müssen, was aber bis heute unterlassen wurde. Es besteht dringender Handlungsbedarf, Gefahrenpotential voll umfänglich einzugrenzen.

Ein Beispiel aus einem ganz anderen Bereich gibt es vor. Das Nichtraucherschutzgesetz. Hier hat man gehandelt und ein bevormundendes Schutzgesetz festgelegt. Um den Nichtraucher in der Gesundheitsgefährdung zu schützen. Es wurde damit gerechtfertigt, dass Mitarbeiter sich in einem Arbeitsabhängigkeitsverhältnis befinden und sich so dem Einfluss gegebenenfalls nicht entziehen können. Es handelt sich um Menschen, die selber entscheiden und auch was sagen könnten, dennoch wurde entschieden, dazu ein Schutzgesetz zu erlassen.

Hier handelt es sich bei Grossveranstaltungen um Menschen, die sich selbst bewusst einer Gefährdung aussetzen, wohlwissend, dass erlaubterweise Alkohol in größerer Menge konsumiert wird, dass Menschenmengen aufeinandertreffen verschiedenen Gemüts und gehen davon aus, dass Zugtraktoren ebenso zuverlässig die Wagen ziehen, wie auch die Pferde.

Ein Trugschluss. Die meisten Zuschauer kennen sich mit Tieren nicht aus und kennen so die Gefahr nicht, wenn ein Tier instinktiv und unberechenbar reagiert. Der Zuschauer verlässt sich auf den Veranstalter und Gesetzesgeber. Dass alle Vorgaben wie Sicherheitsmassnahmen berücksichtigt sind.

Nur leider wird das Verhalten der Pferde aus Instinktgründen heraus, in einer Gefährdungsanalyse nicht (!) wirklich berücksichtigt, da es nicht (!) einschätzbar ist. Folglich eine Gefahr, die der Veranstalter nicht bzw. niemals ausschliessen kann!

Veranstalter bewegen sich mit der derzeitigen Gesetzesgebung konform. Der Druck des wirtschaftlichen Erfolges lässt ein „verantwortungsvolles Ausrichten“ ohne Tiere aus Tradition scheinbar jedoch nicht zu und so wird diese besagte Gefahr ignoriert.

Die Hand von oben ist gefordert, von Seiten der Gesetzesgebung, die den Einsatz von tickenden Zeitbomben in einer Großveranstaltung, inform von jeglichem Tier, insbesondere Pferden, gänzlich untersagt.

„Herr Reul, es ist ihre verantwortungsbewusste Aufgabe. Vorgaben, die das Unfallrisiko minimieren“.

Zum Wohl von Menschen, aber auch zum Wohle der Tiere – aus Verantwortung.