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PM: Ablehnung Vorschaltbeschwerde Kükenschreddern

Pressemitteilung vom 21.06.2016

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz / Tierschutzpartei hatte im April Strafanzeige gegen die Große Koalition wegen des Vorwurfs der Verfassungswidrigkeit erstattet.

Die Ablehnung eines Verbotes des Tötens männlicher Küken verfehle das in Artikel 20a Grundgesetz implementierte Staatsziel Tierschutz und verstoße somit gegen höherrangiges Recht.

Gegen die erste Einstellung des Ermittlungsverfahrens reichte die Partei Vorschaltbeschwerde ein.

Nun teilt der Staatsanwalt die erneute Einstellung des Verfahrens ohne Aufnahme von Ermittlungen mit.

Der Sachverhalt möge unter vielerlei Gesichtspunkten diskussionswürdig sein, es sei jedoch strafrechtlich nicht fassbar, die Personen, die als Repräsentanten verschiedener eingebundener Behörden bzw. Ministerien oder als Organe im politischen Willensbildungsprozess an der Entscheidung, ein Verbot des Kükenschredderns abzulehnen beteiligt waren, haftbar zu machen.

Ein Verstoß gegen Verfassungsrecht stehe in diesem Falle nicht unter Strafe.

Ein Freifahrtschein für unsere Politiker und ein Schlag ins Gesicht für jeden Tierschützer!

Die Entscheidungen der Bundesregierung und der Staatsanwaltschaft zeigen eindrucksvoll, dass Tierschutz in Deutschland nur auf dem Papier Verfassungsrang hat und in der Praxis Profitmaximierung sowohl von der Wirtschaft als auch von der Politik und sogar der Justiz über dieses Staatsziel gestellt wird. Das Schreddern oder Vergasen jedes zweiten neugeborenen Kükens und die Zucht von über 50 Millionen Tieren für den Müll ist an Dekadenz und Lebensverachtung wohl kaum zu übertreffen“, so Bundesvorsitzender Matthias Ebner.

Rechtlich gesehen könne man ein Klageerzwingungsverfahren einleiten.

Man werde diese Möglichkeit nun von einem Anwalt prüfen lassen.

Pressekontakt:
Sandra Lück
sandra-lueck@tierschutzpartei.de
0177 1795420