Bildquelle: soylent-network.com

PM: Skandalöses Urteil gegen Tierrechtler_innen

PRESSEMITTEILUNG: 22.04.2016

Mit Erschrecken hat der Bundesvorstand der PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) vom gestern verkündeten Urteil im Strafprozess gegen drei Tierrechtsaktivist_innen vor dem Amtsgericht in Schwäbisch Hall erfahren. Angeklagt waren die drei 28-, 24- und 20-Jährigen wegen Hausfriedensbruch – sie waren in einen unverriegelten Putenstall eingedrungen, um die dortigen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu dokumentieren, welche sich laut Aussagen zweier angehörter Sachverständiger bestätigten.

Der 28-Jährige war zudem wegen Körperverletzung angeklagt. Er hatte ein Reizgas-Spray gegen den Putenmäster eingesetzt, nachdem dieser – durch einen stillen Alarm auf die Tierfilmer aufmerksam geworden – zwei der Aktivisten mit einer Holzstange angriff und dabei schwer verletzte. Er wurde zu 6 Monate und 2 Wochen auf Bewährung verurteilt, die anderen beiden zu 25 bzw. 20 Tagessätzen.

Diese Verurteilungen sind aus Sicht der Tierschutzpartei u. a. deshalb besonders skandalös, da z. B. Beweisfotos von den Verletzungen vorlagen, die der Putenhalter den zwei Tierrechtler_innen mit der Holzstange zugefügt hatte und da er im Prozess zugab, selbst dann noch mehrfach auf sie eingeschlagen zu haben, als sie bereits am Boden lagen.

Dazu der Bundesvorsitzende der Tierschutzpartei, Matthias Ebner: „In diesem Prozess wurden die Opfer zu Tätern gemacht. Menschen, die sich aus reiner Selbstlosigkeit, aus Mitgefühl und Verantwortungsbewusstsein den tierlichen Opfern gegenüber nachts auf den Weg zu dieser Tierfabrik gemacht hatten und die dafür bereits heftige Schläge einstecken mussten, wurden nun auch noch von unserer Justiz nicht nur im Stich gelassen. Nein, nun hat sich auch noch das Gericht auf die Seite des Agrarindustriellen gestellt, der den ihm hilflos ausgelieferten Tieren unermessliches Leid zufügte und immernoch zufügt.“

Der Staatsanwalt hatte es im Vorfeld bereits abgelehnt, ein Verfahren gegen den Agrarindustriellen aufgrund von Körperverletzung, räuberischem Diebstahl (einer Wärmebildkamera) und Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu eröffnen, was ihm die Tierrechtsaktivist_innen vorwerfen.

Ebner dazu weiter: „Hier stellt sich daher die Frage, ob wir noch in einem Rechtsstaat leben oder ob nicht schon längst die Industrie mit den regierenden Parteien und der Justiz so eng verwoben ist, dass nur noch das Recht des Stärkeren gilt.“

Der Bundesvorstand der Tierschutzpartei hält es für richtig und wichtig, heimlich gemachte Aufnahmen von Mastanlagen zu veröffentlichen, da die Behörden regelmäßig versagen und solche Missstände sonst niemals aufgedeckt würden. Er erwartet das von den nun in erster Instanz Verurteilten bereits angekündigte Berufungsverfahren daher mit Spannung und in der Hoffnung, dass dieses das Vertrauen in den Rechtsstaat wieder herstellen kann.

Pressekontakt:

Matthias Ebner
Vorsitzender LV Ba-Wü, Bundesvorsitzender
Fon: 07234 – 94 83 23
Fax: 07234 – 2760
Handy: 0160 90153320
matthias-ebner@tierschutzpartei.de