Protest gegen den geplanten Abschuss des Wolfs „Pumpak“

Bitte beteiligt euch am Protest gegen den geplanten Abschuss des Wolfs „Pumpak“!
Kopiert unseren Brief und versendet diesen an untenstehende E-Mail-Adresse:

Adresse:
info@smul.sachsen.de

Sehr geehrter Herr Staatsminister und Staatssekretär des Freistaates
Sachsen, Thomas Schmidt,

aufgrund angeblicher Verhaltensauffälligkeiten des durch die Bevölkerung
„Pumpak“ getauften Wolfes, wird bereits die “letale Entnahme“ dessen
vorbereitet.

Vor der Tötung müssen nachweislich ausreichende Maßnahmen der Vergrämung
durch einen unabhängigen Wolfsexperten stattgefunden haben, da der Wolf zu
den besonders geschützten Arten gehört. Die letale Entnahme des Wolfes wird
laut Ihrer Aussage nach §45 BNatSchG entschieden. Hierbei muss darauf
hingewiesen werden, dass eine Ausnahme nur zugelassen werden darf, wenn alle
zumutbaren Alternativen ausgeschöpft wurden. Dabei ist der Artikel 16 Absatz
1 92/43 EWG von 1992 zu beachten.

Diese Maßnahmen wurden im Falle von „Pumpak“ bisher nicht vollumfänglich
ergriffen und einer letalen Entnahme ist somit sowohl zu widersprechen als
auch nicht stattzugeben.

Im Anhang IV der FFH-Richtlinien (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinien) ist der
Wolf erfasst und laut BNatSchG §44 1 ist es verboten, Tiere der besonders
geschützten Art zu töten.

Des Weiteren ist er ebenfalls nach den Washingtoner Artenschutzabkommen und
den Berner Konventionen eine geschützte Art. Beide Abkommen wurden durch die
BRD ratifiziert und sind somit völkerrechtlich bindend. Die Umsetzung der
Abkommen regelt das BNatSchG in §44 Absatz 1 und Absatz 2.

Momentan beginnt die Paarungszeit.

Nach Absatz 2 ist es verboten, Tiere der streng geschützten Art während der
Fortpflanzung, Aufzucht (…) erheblich zu stören.

Pumpak zeigte bisher weder aggressives Verhalten noch eine fehlende Scheu
und die vorbereitete Tötung scheint eine politisch motivierte Entscheidung zu sein, welche die zukünftige Aufhebung der bisherigen Hindernisse für Wolfstötungen im Landesjagdrecht Sachsen gewährleisten soll.

Daher fordern wir Sie auf, am Wolf „Pumpak“, kein Exempel zu statuieren,
sondern Ihrer Verfassung und den dazugehörenden Paragraphen als auch Ihrer
Aufgabe als gesetzestreuer Amtsinhaber für eine angemessene Entscheidung
nachzukommen.

Freundliche Grüße,

[Euer Name]