Protestbrief zur geplanten letalen Entnahme von Wolf „Filou“ in Brandenburg

Sehr geehrter Herr Roger Lewandowski, sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund angeblicher Verhaltensauffälligkeiten des durch die Bevölkerung „Filou“ getauften Wolfes, wird bereits die letale Entnahme dessen vorbereitet.

Vor der Tötung müssen nachweislich ausreichende Maßnahmen der Vergrämung durch einen unabhängigen Wolfsexperten stattgefunden haben, da der Wolf zu den besonders geschützten Arten gehört. Die letale Entnahme des Wolfes wird laut Ihrer Aussage nach §45 BNatSchG entschieden. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass eine Ausnahme nur zugelassen werden darf, wenn alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft wurden. Dabei ist der Artikel 16 Absatz 1 92/43 EWG von 1992 zu beachten.

Diese Maßnahmen wurden im Falle von „Filou“ bisher nicht vollumfänglich ergriffen und einer letalen Entnahme ist somit sowohl zu widersprechen, als auch nicht stattzugeben.

Im Anhang IV der FFH Richtlinien (Flora-Fauna-Habitat Richtlinien) ist der Wolf erfasst und laut BNatSchG §44 1 ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

Des Weiteren ist er ebenfalls nach den Washingtoner Artenschutzabkommen und den Berner Konventionen eine geschützte Art. Beide Abkommen wurden durch die BRD ratifiziert und sind somit völkerrechtlich bindend. Die Umsetzung der Abkommen regelt das BNatSchG §44 Absatz 1 und Absatz 2.

Momentan beginnt die Paarungszeit.

Nach Absatz 2 ist es verboten, Tiere der streng geschützten Art während der Fortpflanzung, Aufzucht (…) erheblich zu stören.

Es kann auch davon ausgegangen werden, dass Filou erkrankt sein könnte und er aufgrund seiner schwachen Verfassung im Müll nach Nahrung suchte und somit gezwungen war, die Distanz zu den Menschen zu verringern. Eine amtstierärztliche Untersuchung, nach der Betäubung durch einen Schuss mit dem Betäubungsgewehr, wäre ebenso eine zwingende Maßnahme vor einer letalen Entnahme.

Ein im Internet veröffentlichter Beitrag erreichte über 100.000 Menschen. Sie sehen also, dass das Interesse sehr groß ist.

Daher fordern wir Sie auf, am Wolf „Filou“, kein Exempel zu statuieren, sondern ihrer Verfassung und den dazugehörenden Paragraphen, als auch ihrer Aufgabe als Landrat für eine angemessene Entscheidung nachzukommen.

Mit freundlichen Grüßen,

Patricia Kopietz

Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei),

Leiterin BAK gegen Jagd und Angeln

 

Unseren Protestbrief oben haben wir an nachfolgende E-Mailadressen versendet; bitte tut uns gleich und versendet den Protestbrief in eurem Namen:

roger.lewandowski@havelland.de
roman.lange@havelland.de
kerstin.lieck@havelland.de
pressestelle@havelland.de