Rasseliste nun auch in Thüringen

Die Politprominenz von Thüringen hat es jetzt den Führungsstäben der Bundesländer gleichgetan, die seit 2001 bewiesen haben, dass Sie weder fähig sind, das Wesen von Hunden zu beurteilen und einzuschätzen – noch zu ergründen, warum es immer wieder zu Beißvorfällen kommt.

Sie glauben mit ihrer politikereigenen naiven Denkweise, dass es schon richtig sein muss, die Gefährlichkeit von Hunden an der Rasse festzumachen, wenn andere es auch tun. Warum und wieso Hunde beißen oder gar Ursachenforschung, warum sich immer wieder Menschen falsch verhalten und dies zu ergründen, liegt ihnen ebenso fern, wie Erfahrung und Beurteilung von wirklichen Hundeexperten in ihre Vorstellungswelt mit einzubeziehen. So wollen sie ganz einfach nicht wahrhaben, dass kein Hund als „gefährlich“ geboren wird. Gefährlich wird er durch falsche Führungsqualität bzw. Böswilligkeit seines Halters.

Doch leider ist der Starrsinn von Politikern nur selten zu beeinflussen. Und so wird dann am Ende – zumal ein Innenminister sich dafür den Hut aufsetzt, der anscheinend Hunde überhaupt nicht beurteilen kann – eine solch hanebüchene Errungenschaft, an der sogar noch angeblich intelligente Politiker beteiligt waren, tatsächlich zum Gesetz.

Ob ein solches Gesetz, wie das Nachfolgende, überhaupt einer Tiefenprüfung standhalten kann, muss angezweifelt werden, sollen darin doch alle Hundehalter zu Handlungen gezwungen werden, die über die einfache Haltung eines Hundes hinausgehen und eindeutig die festgeschriebenen Grundrechte dieser Hundehalter verletzen.

Es ist ganz einfach nicht rechtens, dass man glaubt, alle Hundehalter zum Abschluss einer Hundehalterversicherung sowie zur Kennzeichnung ihrer Tiere zwingen darf. Stellt ein Gesetzgeber solche Forderungen auf, hat er zwangsläufig auch die finanziellen Aufwendungen dieser Forderungen zu übernehmen. Darüber hinaus kann kein Gesetz den Interessenten eines Hundes zwingen, nachzuweisen, ob sein Bedarf eines bestimmten Rassehundes nicht durch einen anderen Rassehund angemessen befriedigt werden kann.

Wie das neue Gesetz, das ja nicht nur für Hunde sondern für alle Tiere, die „gefährlich“ sind, zurechtgeschneidert wurde, kann nachfolgendem Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 6/2011 vom 30.Juni 2011 entnommen werden.

Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 6/2011 vom 30.Juni 2011

Harald von Fehr (Vorsitzender LV Thüringen)