Regelung für Gentechnik bestätigt

Der Landesverband Sachsen-Anhalt der Partei Mensch Umwelt Tierschutz begrüßt die Abweisung der Normenkontrollklage der Landesregierung von Sachsen-Anhalt, die eine Liberalisierung des Gentechnikgesetzes des Bundes gefordert hatte. Das Ansinnen, Landwirte, deren veränderte Pollen Nachbarfelder verunreinigen, aus der Haftung zu entlassen, halten die Karlsruher Richter angesichts der ungeklärten Beurteilung langfristiger Folgen der grünen Gentechnik für verantwortungslos.

Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurden die Eckpfeiler für die rechtliche Beurteilung der Gentechnik in der Landwirtschaft zum Schutz der Bevölkerung und künftiger Generationen gesetzt. Der Verharmlosung wird entgegengetreten, da die grüne Gentechnik „in die elementaren Strukturen des Lebens“ eingreife.

Nicht nur nach der Meinung der Partei Mensch Umwelt Tierschutz könnten mit diesem Eingriff in die Erbstruktur schwerwiegende dauerhafte Schädigungen für Mensch und Tier eintreten, die unumkehrbar sind. Die Beweislast hat der zu tragen, der die potentielle Gefahr in die Welt bringt. Diese Gefahren sind nach dem derzeitigen Stand der Kenntnis nicht ausgeräumt. Dass die Landesregierung Sachsen-Anhalt zum Experimentierfeld ausbauen und die hier lebenden Menschen wegen kurzfristiger angeblicher wirtschaftlicher Vorteile zu Versuchsobjekten degradieren wollte, ist unverantwortlich und es ist eine Genugtuung, dass das Bundesverfassungsgericht dem Spuk einen Riegel vorgeschoben hat.