E-Mail-Aktion: Rindertransport nach Marokko verhindern!

Der Landkreis Emsland hatte einen Transport von 105 schwangeren Rindern nach Marokko zunächst aus Tierschutzgründen untersagt.
Daraufhin zog jedoch das Transportunternehmen vor Gericht und bekam in erster Instanz Recht: Der Lebendtiertransport darf nun doch stattfinden.

Für den Landkreis besteht jedoch noch die Möglichkeit, eine Beschwerde gegen diesen Beschluss einzulegen. Allerdings ist der dafür zur Verfügung stehende Zeitrahmen bis zum 18. und 19.12. schon fast abgelaufen.

Bitte mach bei der nachfolgenden dringenden E-Mail-Aktion mit, um den Rindertransport zu verhindern und den Kühen das Leid des langen Transportweges sowie der grausamen Schlachtung zu ersparen!

Anleitung zur Handhabung des Musterbriefes

Kopiere einfach die E-Mail-Adresse, den Betreff und den Inhalt in dein E-Mail-Programm, setze deinen Namen darunter und schicke die E-Mail ab. Gern kannst du den Text auch noch individuell anpassen. Bitte bleib dabei stets höflich und respektvoll.

E-Mail-Adresse

info@emsland.de

Betreff

Beschwerde gegen Rindertransport nach Marokko

DER MUSTERBRIEF

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Sie darum bitten, eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg gegen den Beschluss 2 B 38/23 des Verwaltungsgerichts Osnabrück einzulegen, damit Ihre Untersagungsverfügung zum geplanten Rindertransport nach Marokko am 18. und 19.12.2023 wiederhergestellt wird.

Tiertransporte über eine so weite Entfernung hinweg bedeuten für die Tiere sehr viel Stress. Zusätzlich leiden sie unterwegs oft an Durst, Hunger und zu hohen oder niedrigen Temperaturen. In der Pressemitteilung stand außerdem, dass die Kühe trächtig seien (https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/eilantrag-gegen-untersagung-eines-rindertransportes-von-deutschland-nach-marokko-erfolgreich-227906.html). Dies wäre ein weiterer wichtiger Grund gegen den Transport vorzugehen, da die Bedingungen eines Tiertransports dieser Art den Kühen und ihren ungeborenen Kindern massiv schaden könnten. Unterwegs sterben leider auch viele Tiere qualvoll an transportbedingten Verletzungen, da sie nicht ausreichend tierärztlich behandelt werden.

Doch nicht nur die Fahrt ist meiner Meinung nach nicht tierschutzgerecht. Sondern auch die Lebensumstände der Tiere, die in Marokko auf sie warten werden.

Vier Pfoten hat dies ausdrücklich geschildert: „Dabei dokumentieren Tierschutzorganisationen und Journalisten seit Jahrzehnten die grausame Behandlung von Tieren in Ländern wie Marokko auf Tiermärkten und die vollkommen inakzeptablen Schlachtpraktiken. Den Tieren werden die Augen ausgestochen, die Beine zusammengebunden und die Kehle mit stumpfen Messern durchgesäbelt – ohne jegliche Betäubung. Der Todeskampf dauert bis zu 30 Minuten. Eine Kontrolle zur Einhaltung von Tierschutzstandards ist in diesen Drittstaaten nicht möglich, rein rechtlich darf eine deutsche Behörde gar nicht in Marokko kontrollieren.“ (https://www.vier-pfoten.de/unseregeschichten/presse/dezember-2023/verwaltungsgericht-osnabrueck-setzt-qualvollen-lebendtransport-von-rindern-nach-marokko-durch)

Bitte legen Sie deshalb eine Beschwerde ein.

Vielen Dank