Schächtgemetzel zum diesjährigen Kurban Bayrami Opferfest im Lahn-Dill-Kreis verhindert!

Einem türkischen Metzger aus Aßlar, der vor Jahren schon wegen Begehr des betäubungslosen Schächtens vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prozessierte, wurde zum diesjährigen Islamischen Opferfest untersagt (weitere) Tiere auf diese Art zu schlachten.

Mit 100 Rindern und über 2000 Schafen hatte Rüstem Altinküpe nach Angaben des Lahn-Dill-Kreises bis November 2008 schon mehr Tiere geschächtet als beantragt.

Altinküpe, u.a. Vorstandsmitglied der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen, wollte sich diesem Bescheid nicht beugen, scheiterte jedoch vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof, wie auch mit seinem Versuch per Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Giessen am 5. Dezember 2008 doch noch eine Schächt-Ausnahmegenehmigung für weitere 470 Schafe und 45 Rinder zum Islamischen Opferfestbeginn am 8. Dezember zu erstreiten.

Auch sein erneuter Gang nach Karlsruhe war glücklicherweise erfolglos. Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Erlass einer einstweiligen Anordnung aus formalen Gründen mit Beschluss vom 8. Dezember 2008 ab, so dass das große lukrative Kurban Bayrami-Schächtgemetzel im Schlachtbetrieb Altinküpe diesmal glücklicherweise nicht statt fand.

Damit ist das Verfahren zumindest in dieser Sache abgeschlossen – so Verwaltungsdirektor Reinhard Strack-Schmalor, der sich zusammen mit Landrat Wolfgang Schuster hier seit Jahren vehement im Sinne des Tierschutzes einsetzt.

Doch solches Engagement findet man nicht immer.

Erinnert sei an Jork, Landkreis Stade. Ohne Ausnahmegenehmigung wurde dort von einem türkischen Schlachter geschächtet. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft. Nicht nur gegen den Inhaber, sondern auch gegen die Amtstierärztin des Kreises, Sybille Witthöft. Seit Jahren soll sie von dem illegalen Schächtgemetzel gewusst, aber nichts unternommen haben. Ein Zeuge: Wie am Fließband seien unbetäubte Schafe getötet worden. Die Betäubungszange, die jeder Schlachtbetrieb haben muss, habe wie ein Deko-Stück an der Wand gehangen. Etliche Frauen, Kinder und Männer seien zugegen gewesen. „Es war grauenhaft.“

Die Tierschutzproblematik „Schächten“ wird allein von den Ländern, Kreisen und Veterinären geschultert. Und dabei werden sie von den Politikern schmählich im Stich gelassen. Unsere Volksvertreter thronen im warmen Berliner Elfenbeinturm und haben den „Schwarzen Peter“ betreff Entscheidungsfindung der Erstellung von Ausnahmegenehmigungen nach § 4a Abs.2 Nr.2 TierSchG zum betäubungslosen Schächten geschickt den unteren, total überlasteten Ordnungsbehörden in die Hände gedrückt.

Bereits seit dem Sommer 2007 brüten unsere Volksvertreter mit vorgeschobenen „verfassungsrechtlichen Bedenken“ über einem Gesetzesentwurf, der geringfügige Verbesserungen für die Schächttiere bringen könnte. Und so steht und fällt zur Zeit allein mit den Behördenvertretern vor Ort die Entscheidung, ob den Schlachttieren ein Minimalschutz zugestanden wird, oder nicht.

Es besteht zwingend politischer Handlungsbedarf. An die Bundespolitiker aller Parteien ergeht in diesem Zusammenhang erneut die eindringliche Forderung, den bereits im Sommer 2007 vom Bundesrat eingebrachten Gesetzesänderungantrag (BT-Drucksache 16/6233) zum so genannten „Schächt-Paragraphen“ 4a Abs.2 Nr.2 TierSchG, nicht länger auszusitzen – sondern endlich umzusetzen.

Dies auch im Sinne ernsthaften Integrationsbemühens. Denn anachronistisches betäubungsloses Schächten leistet öffentlicher Verrohung Vorschub, fördert die Etablierung einer abgeschotteten Parallelgesellschaft, desavouiert hier ernsthaft um Integration bemühte Gläubige und Bürger, ist religionswissenschaftlich nicht begründbar und weder mit dem Begriff „Religion“ noch mit der hier geltenden Verfassungsethik vereinbar.

Betäubungsloses Schächt-Schlachten von warmblütigen Tieren ist zweifellos als vorsätzliche Tierquälerei einzustufen – sonst wäre diese Tötungsart laut regulärem Tierschutzgesetz nicht explizit verboten. Weltweit gilt „When you are in Rome, you have to do as Romans do“. Gilt das nicht in Deutschland? Oder sind hier manche gleicher als andere gleiche? Ist jemand schon benachteiligt, wenn er nicht per „Ausnahmegenehmigung“ bevorteilt wird?

Unser Kommentar: Für religiöse Riten sollte kein Tier leiden. Wir sagen NEIN zum Schächten!