Schalldämpfer sollen für die Jagdausübung erlaubt sein

Pressemitteilung des Bundesarbeitskreises Jagd & Angeln der Partei Mensch Umwelt Tierschutz / Tierschutzpartei

Schalldämpfer sollen für die Jagdausübung, nach Bayern und Brandenburg, künftig auch in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg erlaubt sein. Auch im Saarland wird über eine solche Zulassung derzeit heftig diskutiert.

Das Mainzer Innenministerium plädiert für eine bundeseinheitliche Regelung des Nutzungsrechtes der sogenannten „Flüstertüten“. Angeblich solle lediglich der Mündungsknall gedämpft werden, um Hörschäden beim massenhaften Abschuss wehrloser Tiere zu vermeiden, gänzlich lautlos sei der Schuss jedoch nicht.

So äußert sich kürzlich der selbsternannte Schalldämpfer-Experte und passionierte Jäger Peter Lincoln im Interview mit der Deutschen Jagdzeitung zur Reduktion von geschätzten 25 bis 30 Dezibel, dass die meisten Jäger den Rest-Lärm bei Nutzung der „Flüstertüte“ als angenehm empfänden.

Nicht ganz unwichtig für einen Menschen, der nach eigenen Angaben bisher 800 „Stück“ unschuldige Mitgeschöpfe erlegt hat.
Landesjagdverbands-Präsident Kurt Alexander Michael bezieht sich bei seiner Empfehlung für die bundeseinheitliche Zulassung auf die EU-Arbeitsrichtlinien, welche eine dem Stand der Technik folgende Lärmreduktion fordere.

Laut LJV betreffe diese Änderung allein in Rheinland-Pfalz geschätzt 19.000 Jäger, die somit bei der unteren Waffenbehörde einen unbürokratischen Antrag auf Nutzung von Schalldämpfern für Jagdgewehre stellen können, um künftig in unseren Wäldern den größtmöglichen Schaden mit dem geringstmöglichen Gesundheitsrisiko anrichten zu können.

Der Bundesarbeitskreis Jagd & Angeln der Partei Mensch Umwelt Tierschutz verurteilt diese Entscheidung zutiefst.

Die Zulassung und die angestrebte bundeseinheitliche Regelung des Nutzungsrechtes von Schalldämpfern für Jagdgewehre birgt nicht nur das Risiko, dass es künftig vermehrt zu Jagdunfällen kommen könnte, es ist auch zu befürchten, dass die Jagd noch mehr zum „Kriegsspiel“ mutiert und unweigerlich noch mehr Menschen mit erhöhtem Gewaltpotential anlockt, denen der Ego-Shooter auf der Playstation nicht mehr ausreicht.

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht urteilte bereits 2009, es gäbe kein erforderliches waffenrechtliches Bedürfnis für die Verwendung eines Schalldämpfers bei der Jagd. Beim heutigen Stand der Technik sei die Verwendung eines Gehörschutzes mit elektronischer Ausstattung sowohl für Sportschützen als auch für Jäger durchaus üblich und verbreitet.

Ein „Aufrüsten“ der tödlichen Waffen ist somit keineswegs alternativlos, um den armen, gefährdeten Jäger zu schützen. Die Waffenlobby dürfte die Entscheidung gegen den Schutz von Mensch und Tier besonders freuen, der höchst mögliche Profit ist (wieder einmal) garantiert.

Patricia Kopietz / Leiterin BAK Jagd & Angeln