Schlachthof Düren

Sandra Lück, Landes- und Bundesvorsitzende der Tierschutzpartei, erstattet Strafanzeige gegen Betreiber des Schlachthof Dürens

Nach etlichen Monaten der zähen Kommunikation mit dem Veterinäramt Düren erstattet Sandra Lück, Landes- und Bundesvorsitzende der Tierschutzpartei, Strafanzeige gegen den Betreiber des Schlachthof Dürens, die Frenken GmbH bei der Staatsanwaltschaft Aachen.

Am 20.09.2019 gegen 22 Uhr erreichte das Betriebsgelände des Schlachthof Dürens ein Tiertransport mit doppelstöckigen Hängern, beladen mit Schweinen, die scheinbar für den Schlachtbetrieb am Folgetag, Samstag den 21.09.2019 vorgesehen waren, für den – laut einer von Sandra Lück beantragten Aufstellung der im Jahr 2019 pro Schlachttag angelieferten Tiere – insgesamt 621 Schweine geliefert wurden.

Der Transporter der Firma „Nijhuis“ mit einem Coesfelder Kennzeichen wurde am Nebeneingang auf dem Betriebsgelände abgestellt.

Ein Entladen der Tiere in sogenannte Warteställe zur Erholung und Versorgung fand nicht statt. Noch morgens um 3 Uhr befanden sich die Schweine auf dem Transporter, was sich aus persönlichen Telefonaten und Kurznachrichten mit einem Zeugen vor Ort bestätigen lässt.

Ausgehend von dem Transportweg Coesfeld-Düren ist von einer Entfernung von 200 Kilometern und mit einer Fahrtzeit von mindestens 3,5 Stunden bei einer maximal zulässigen Geschwindigkeit von 80 km/h im Freitags-Abend-Verkehr und der notwendigen Umgehungsstrecke an der Leverkusener Brücke auszugehen.

Die Zeit, welche die Tiere auf dem Transporter ausharren mussten, betrug bis morgens um 3 Uhr nochmal 5 Stunden. Wann eine Entladung der Tiere tatsächlich stattgefunden hat, ist zeitlich nicht festzulegen. Eine Einsicht in die Protokolle der amtstierärztlichen Behörde aus Juni 2019 durch unsere Landesvorsitzende Sandra Lück hat ergeben, dass der Schlachtbetrieb morgens um 6 Uhr beginnt, sodass davon auszugehen ist, dass die armen Tiere frühestens(!) um 4.00 entladen und eingetrieben wurden.

Laut EU-Tiertransportverordnung nach §10 Abs.1 ist bei innerstaatlichen Transporten eine maximale Transportzeit von 8 Stunden zulässig.
Nach §10 Abs.3 sind die Tiere in den Fällen nach Absatz 1 nach Ankunft in dem Schlachtbetrieb unverzüglich abzuladen. Ob der Schlachthof Düren über die Ausstattung von sogenannten Warteställen für angelieferte Tiere, die nicht umgehend der Schlachtung zugefügt werden, verfügt, ist nicht bekannt.

Eine amtliche Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 14.Juni durch Sandra Lück hat jedenfalls ergeben, dass für Tiere, die kurzfristig nicht geschlachtet werden können und untergebracht werden müssen, Versorgungsmaterial aus einem Vertragsbetrieb angefordert werden muss, sodass davon auszugehen ist, dass eine Möglichkeit der Unterbringung und Versorgung der Tiere ausserhalb des Transporters besteht, jedoch schlicht nicht vorgesehen ist.

Mit Be- und Entladungszeit der Tiere verweilten die Schweine definitiv länger als 8 Stunden auf dem Transporter. Die „Verwahrung“ der Tiere auf dem Transporter bis zum Schlachtgang stellt aufgrund der Verlängerung der Transportzeit einen Verstoß gegen die EU-Tiertransportrichtlinien dar.

Weiterhin hat eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 24.09.2019 durch Lück ergeben, dass am 20.09.2019 laut Protokoll der Frenken GmbH KEINE Tiere angeliefert worden seien. Das Protokoll vom 21.09.2019 sei seitens der Behörde geprüft worden und war nach deren Aussage nicht zu beanstanden.

Eine Auskunft über An- und Abladezeit der Tiere am angeblich 21.09.2019 hat die Veterinärbehörde abgelehnt. Gegen die Ablehnung des Antrages nach IFG will unsere Landesvorsitzende Klage beim Verwaltungsgericht Aachen einreichen.

Es ergibt sich somit, da die Tiere tatsächlich bereits am Vorabend angeliefert wurden, eine vorsätzlich falsche Protokollierung über die Ankunftszeit der Tiere, was darauf schließen lässt, dass Verstöße gegen das Tierschutzgesetz durch Dokumentenfälschung gedeckt werden soll.

Mit Blick auf die noch laufenden Ermittlungen gegen den Betreiber und Mitarbeiter des Schlachthof Dürens aufgrund massiver Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aus dem Jahr 2017 sind hier weitere Ermittlungen einzuleiten. Die nächtliche Anlieferung der Tiere ist augenscheinlich ein geregelter Vorgang, die „Anlieferungszeit“ der Tiere und somit die gesamte Transportzeit bis zum Entladen liegt in der Verantwortung der Frenken GmbH.

Die hohen Auflagen und angeblich strenge Überwachung des Schlachthofes durch das Veterinäramt Düren seit dem Skandal aus 2017 muss die Protokollierung der Entladezeiten der Tiere umfassen, da nach Auskunft der Behörde Düren jeder Schlachttag seit 2017 permanent von 2 Amtstierärzten begleitet wird.

Auch ist zu prüfen, wie sich erhebliche Diskrepanzen in der Anzahl der angelieferten Tiere und der Zahl der geschlachteten Tiere laut Protokoll der Amtstierärzte ergeben.

So wurden laut Aufstellung am Schlachttag des 11.06.2019 gesamt 539 Schweine angeliefert. Das Protokoll des Amtstierarztes ergibt allerdings, dass in der Zeit von 6.00 bis 9.00 Uhr „nur“ 371 Schweine geschlachtet wurden.

Eine bislang nicht zu erklärende Differenz von 168 Tieren, an nur einem Schlachttag. Der auf den 11.06.2019 folgende Schlachttag im Schlachthof Düren war der 13.06.2019

Das Protokoll vom 13.06.2019 hat die Schlachtung von Rindern, jedoch nicht von den verbliebenen 168 Schweinen ergeben.

Nächster Schlachttag für Schweine war dementsprechend erst der 15.06.2019

TierSchlV §8 Abs.2 gibt vor: Der Betreiber eines Schlachthofes hat sicherzustellen, dass Tiere, die nach dem Entladen nicht sofort der Schlachtung zugeführt werden, so untergebracht werden, dass

1. zusätzlich zu den Vorschriften nach Anhang III Nummer 2.1. der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 alle Tiere ungehindert liegen, aufstehen und sich hinlegen können,

2. für jedes Tier eine Liegefläche vorhanden ist, die hinsichtlich der Wärmeableitung die Erfordernisse für das Liegen erfüllt, und

3. für jedes Tier eine Fressstelle vorhanden ist.

Hier ist noch einmal auf den bereits erläuterten Umstand zu verweisen, dass die Frenken GmbH, falls sie „im Falle einer Havarie oder eines sonstigen Zwischenfalls nicht kurzfristig schlachten kann, Versorgungsmaterial aus einem Vertragsbetrieb ordern muss“, eine Unterbringung und Betreuung der Tiere somit scheinbar nicht vorgesehen ist.

Sandra Lück gibt nun an, nicht weiter auf eine Klärung über die amtliche Behörde zu hoffen.

„Das Veterinäramt ist in Bezug auf meine Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Schlachthof Düren nicht sehr kooperativ. Mit jeder Anfrage schöpft die Behörde die maximale Frist von 1 Monat zur Beantwortung aus, teils überzieht sie die vorgesehenen Fristen. Selbst die Ablehnung der letzten Anfrage wurde erst nach 1 Monat mitgeteilt, da Informationen angeblich nicht vorliegen. Das erweckt den Eindruck der Hinhaltetaktik.

Für andere Auskünfte kündigt die Behörde Gebührenbescheide in Höhe von 500 Euro an, falls man auf die Beantwortung der Frage besteht. Solche Ankündigungen wirken in der Regel abschreckend, viele Menschen verzichten in diesem Falle auf ihr Recht zum freien Informationszugang, auch wenn man anschließend gegen den Gebührenbescheid klagen kann.

Der Schlachthof Düren hatte nach der Veröffentlichung der skandalösen Bilder aus 2017 nie geschlossen. Mit „hohen“ Auflagen und einer besonders strengen Überwachung soll der Schlachthof sich innerhalb kürzester Zeit zum Vorzeigebetrieb gewandelt haben.

Erschreckend ist es dabei, dass die zwei Amtstierärzte, die laut Auskunft seit 2017 jeden Schlachttag begleiten, scheinbar nicht bei der Entladung der Tiere anwesend sind, anders lässt sich nicht erklären, dass die Behörde über keine Information über die Abladezeit verfügt.

Wie ein einigermaßen vernünftiger Umgang mit den Tieren beim Entladen und Eintrieb so gewährleistet werden kann, ist derzeit fraglich.

Überdies werden lediglich tote Tiere auf den Transportern dokumentiert. Auf meine Anfrage zur Anzahl der verletzt angelieferten Tiere pro Schlachttag im Jahr 2019 erhielt ich die Auskunft, ‚dass es nicht möglich sei, über jede Form der Verletzung eine umfassende Auskunft zu erteilen.

Als Verletzung oder Trauma bezeichne man in der Medizin eine Schädigung oder Verwundung lebenden Gewebes. Diese weitläufige Definition ginge weit über die tierschutz- und fleischhygienerechtlich maßnahmenbewährten und somit erfassbaren Vorgänge hinaus.‘

Da schwer verletzte Tiere, bzw Tiere mit anhaltenden Schmerzen sofort geschlachtet oder notgetötet werden müssen, muss man sich vielleicht fragen, ob die 168 Schweine, die am besagten Tag nicht der regulären Schlachtung zugeführt wurden, eventuell aufgrund erheblicher Verlezungen notgetötet werden mussten? Eine Beantwortung der Frage nach dem Verbleib der Tiere steht noch aus.

Das destruktive Verhalten der zuständigen Behörde, sowie das aggressive Verhalten der Frentzen GmbH, die nach der Besetzung des Schlachthofes durch „Liberate-or-Die“ über eine Anwaltskanzlei für Medienrecht Drohbriefe verschicken ließ, die Journalisten mit der Ankündigung von Unterlassungsklagen mit exorbitanten Geldstrafen einschüchtern und von Berichterstattung abhalten sollten, lassen viel Raum für Spekulationen.

Die Staatsanwaltschaft wird nun die mutmaßlichen Verstöße gegen die EU-Tiertransportverordnung, sowie die Dokumentation der Frenken GmbH prüfen müssen, denn mit jeder weiteren Anfrage an das Veterinäramt Düren vergeht Zeit, die die Tiere nicht haben.“