Schleswig-Holstein plant Exportverbot von Tieren nach Russland

Schleswig-Holstein plant jetzt ein Exportverbot von Tieren nach Russland. Vier fachkundige Tierärzte haben die Routen überprüft, also abgefahren (!) und haben festgestellt, dass es auf dem Weg durch Russland in Richtung Kasachstan und Usbekistan lediglich zwei zugelassene Stationen gebe, die allerdings nicht den Vorgaben entsprechen. Folglich ist endlich der Beweis erbracht, dass die Transportvorschriften nicht eingehalten werden können und die Abfertigung diese Transporte rechtswidrig ist. Ein generelles Verbot für den Transport nach Russland ist geplant.

Die „Rinderzucht Schleswig-Holstein“ spricht sich natürlich -wie ihr Vertreter sagt- für „save“ Tiertransporte aus und meint, dass generelle Verbote gar nichts nützen bzw. halten sie für überzogen und argumentieren: „Wenn das bei anderen Routen so sein soll, dann bitteschön, dann sollen sie das auf den Tisch legen. Die Routen sind zu kontrollieren, die sind nachzuweisen und wenn’s nicht stimmt, wird die Route gesperrt.“

Wer jetzt was auf den Tisch legen soll, erschließt sich uns aus der Aussage nicht so richtig. Immerhin ist es so, dass nicht der Amtsveterinär dem Organisator einen möglichen Verstoß auf dem Transport nachweisen muss, sondern der Organisator gegenüber dem Amtsveterinär glaubhaft darlegen muss, dass von einer Einhaltung aller Vorschriften auszugehen ist (vgl. S. 44 des Rechtsgutachtens zur Frage der Untersagung grenzüberschreitender Tiertransporte in Drittstaaten*).

Nicht vergessen: Montag, den 09.09.2019 stehen wir wieder vor dem Landwirtschaftsministerium in Hannover; vielleicht mag Niedersachsen – schickt ja noch Tiere aus SWH ins Drittland – die übrigen Routen überprüfen

*https://tierschutz.hessen.de/sites/tierschutz.hessen.de/files/Rechtsgutachten%20zur%20Frage%20der%20Untersagung%20grenzüberschreitender%20Tiertransporte%20in%20Drittstaaten.pdf