Schweinhochhaus – Wir wollen wissen…

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft                                                               Velbert, der 07.04.2016
11055 Berlin
poststelle@bmel.bund.de

 

Betreff: Antrag nach IFG, VIG und UIG Bund

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Verbraucherinformationsgesetz (VFG) und Umweltinformationsgesetz (UIG) des Bundes bitte ich um folgende Auskunft:

Der Betrieb JSR Hybrid Deutschland GmbH profitiert(e) unter dem Motto „Making pork more profitable – Niedrigster Aufwand bei höchster Ökonomie“ von dem Privileg der (Agrar-)Subventionen von Bund und Ländern für die Ferkelzucht.

Wie hoch belaufen sich die erzielten Subventionen für den Betrieb der JSR Deutschland GMBH Standort Maasdorf (Schweinehochhaus) in den Jahren 2010 bis 2015?

Bitte detailliert nach Jahren und Verwendungszweck beziffern.

Die beantragen Auskünfte lassen Sie mir bitte in elektronischer Form innerhalb der gegebenen Frist von 4 Wochen zukommen.

Bitte bestätigen Sie mir umgehend den Eingang meiner Anfrage.

Vielen Dank.

Mit freundlichem Gruß,

Sandra Lück


 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt                                                                               Velbert, der 07.04.2016
des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg
poststelle@mlu.sachsen-anhalt.de

 

Betreff: Antrag nach IFG, VIG und UIG Sachsen-Anhalt

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach §1 IFG Sachsen-Anhalt, VIG und UIG erbitte ich folgende Auskünfte zum Schweinehochhaus in Maasdorf:

1. In welchen Abständen wird der Betrieb der JSR Hybrid Deutschland/Maasdorf überprüft?

2. Wann wurden die letzten 2 Kontrollen durch die zuständigen Behörden Veterinäramt und Gesundheitsbehörde durchgeführt?

3. Welchetierschutzrelevanten und hygienischen Mängel wurden hierbei aufgewiesen?

4. Bis wann wurden die Fristen zur Beseitigung der Mängel gesetzt?

5. Falls diese bereits überschritten: Wurde die Beseitigung der Mängel geprüft und mit welchem Ergebnis?

6. Welche Konsequenzen hat der Betreiber bei Nicht-Beseitigung der Mängel, bzw wiederholtem Auftreten von tierschutzrelevanten und hygienischen Mängeln zu erwarten?

Neben ausführlichen Antworten auf meine Fragen beantrage ich die Abschriften der jeweiligen Prüfungsprotokolle. Um den Schutz geistigen Eigentums und den von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu wahren, bitte ich darum, persönliche Daten zu schwärzen und §6 IFG somit außer Kraft zu setzen (§7 Abs.2 IFG)

Die Auskünfte erbitte ich vorab auf elektronischem Wege innerhalb der nach §8 IFG Abs.1 gegebenen Frist von 4 Wochen.

Ich verweise auf ein hohes öffentliches Interesse und erbitte somit um eine Befreiung der Verwaltungsgebühren, mindestens jedoch um eine Reduzierung der Gebühr auf den Mindestbetrag von 10,- Euro.

Bitte bestätigen Sie mir umgehend den Eingang meines Antrages.

Vielen Dank.

Mit freundlichem Gruß,

Sandra Lück