Sieg für die kleinen Parteien!

Der Verfassungsgerichtshof bestätigt die Verletzung der Grundrechte und der bundesverfassungsgemäßen Wahlgleichheit durch die Einführung einer Sperrklausel für NRW durch SPD, CDU und Grüne im Jahr 2016.

„Das hohe Gericht hat heute ein wichtiges Zeichen gesetzt und die Landesregierung bei der willkürlichen Änderung der Landesverfassung in ihre Schranken gewiesen! Wir sind sehr zufrieden mit diesem Urteil!“ sagt Sandra Lück, Landesvorsitzende NRW der Tierschutzpartei.

Gemeinsam mit der ÖDP hatte auch unser Landesverband NRW Klage gegen die verfassungswidrige 2,5 %-Hürde für Kommunalwahlen  eingereicht.

Landesvorsitzender NRW der ÖDP Benjamin Jäger, Rechtsanwalt Dr. Schiller und Sandra Lück