Erschütternde Aufnahmen aus einem Milchviehbetrieb in Leizen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zeigen festliegende Rinder, die offenbar tagelang ohne ausreichende Hilfe blieben. Kühe sollen mit spitzen Gegenständen traktiert und mit einer Stange geschlagen worden sein. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ermittelt. Doch welche Konsequenzen ziehen die zuständigen Behörden und die Landesregierung?
Tagelanges Leiden statt unverzüglicher Hilfe
Das ARD-Politikmagazin [REPORT MAINZ] berichtete am 18. August 2026 über einen Landwirtschaftsbetrieb mit rund 500 Milchkühen. Die vom Team Hörmann angefertigten Aufnahmen entstanden über mehrere Wochen im März und April. (Hinweis: Der verlinkte Fernsehbeitrag enthält schwer erträgliche Aufnahmen von leidenden Tieren.)
Zu sehen ist unter anderem die junge Kuh Garnier. Sie kann nicht mehr selbstständig aufstehen, wird mit einem Radlader auf eine Wiese gebracht und dort mit dem Arbeitsgerät gewendet. Anschließend soll sie sechs Tage festgelegen haben, bevor sie starb. Eine weitere Kuh, Murray, soll beinahe vier Tage ohne die notwendige tierärztliche Behandlung auf einer Wiese gelegen haben. Krähen bedrängten das wehrlose Tier, bevor es schließlich getötet wurde.
Weitere Aufnahmen zeigen, wie auf Kühe mit einem spitzen Gegenstand eingestochen und mit einer Stange eingeschlagen wird.
Der leitende Veterinärdirektor Dr. Kai Braunmiller bewertete die Bilder für REPORT MAINZ. Das Wenden eines festliegenden Tieres mit den spitzen Enden eines schweren Arbeitsgeräts füge ihm erhebliche Schmerzen und Leiden zu. Das Ausbleiben einer rechtzeitigen tierärztlichen Behandlung könne einen Straftatbestand erfüllen. Die Szenen mit den festliegenden Tieren bezeichnete er als „das Schlimmste und Niederträchtigste“, das er in mehr als 30 Dienstjahren gesehen habe.
Der Betrieb bestreitet wesentliche Teile der Vorwürfe und erklärt, die Tiere seien versorgt worden. Die strafrechtliche Verantwortung müssen Staatsanwaltschaft und Gerichte klären; bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Für den unmittelbaren Schutz der noch im Betrieb lebenden Tiere dürfen die Behörden den Ausgang des Strafverfahrens jedoch nicht abwarten.
Eine Kontrolle, die mehr Fragen aufwirft, als sie beantwortet
Das Team Hörmann ließ Mitte April Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg erstatten. Die Ermittlungen dauern an.
Der Betrieb teilte gegenüber REPORT MAINZ mit, eine spätere behördliche Kontrolle sei „beanstandungsfrei“ verlaufen. Dem widersprach der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: Bei der Kontrolle am 16. Juli seien zu wenige Tränkemöglichkeiten festgestellt worden. Damit habe ein Verstoß gegen tierschutzrechtliche Vorgaben vorgelegen.
Das wirft weitere Fragen auf:
- Wann erfuhren das Veterinäramt und das zuständige Landesministerium von den konkreten Aufnahmen und den darauf dokumentierten Vorgängen?
- War die Kontrolle am 16. Juli angekündigt oder unangekündigt?
- Wurden Behandlungsunterlagen, tierärztliche Dokumentationen, Aufzeichnungen über verendete und getötete Tiere sowie der Umgang mit festliegenden Rindern geprüft?
- Welche Anordnungen ergingen wegen der festgestellten Mängel, und wurden diese inzwischen durch unangekündigte Nachkontrollen überprüft?
- Ist gegenwärtig gewährleistet, dass kranke, verletzte oder festliegende Tiere sofort untersucht, behandelt oder – wenn keine Aussicht auf Genesung besteht – unverzüglich von ihrem Leiden erlöst werden?
- Warum waren offenbar erst verdeckte Aufnahmen notwendig, um die Öffentlichkeit auf die Vorgänge aufmerksam zu machen?
Eine erst Monate später vorgenommene Kontrolle und die Feststellung unzureichender Tränkemöglichkeiten beantworten nicht, wie es zu den dokumentierten Vorgängen kommen konnte und ob vergleichbares Leiden inzwischen zuverlässig ausgeschlossen ist.
Wo bleibt die Landesregierung?
Für die Kontrollen landwirtschaftlicher Tierhaltungen sind in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Das entbindet die Landesregierung jedoch nicht von ihrer politischen Verantwortung. Das Landwirtschaftsministerium ist die oberste Landesbehörde für den Tierschutz und muss dafür sorgen, dass dessen Vollzug landesweit wirksam funktioniert.
Zum Zeitpunkt unserer Stellungnahme am 24. August war in der öffentlichen Presseübersicht des zuständigen Ministeriums keine Stellungnahme von Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus zu diesem Fall zu finden.
Dieses Schweigen ist angesichts der Schwere der Aufnahmen nicht hinnehmbar. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, welche Maßnahmen zum Schutz der Tiere ergriffen wurden und ob Fehler oder Verzögerungen aufseiten der Behörden untersucht werden.
Die Tierschutzpartei Mecklenburg-Vorpommern fordert
- Eine sofortige umfassende und unangekündigte Kontrolle des gesamten Betriebs, einschließlich aller Ställe, Weiden, Krankenbereiche, Behandlungsnachweise und Tierabgänge.
- Engmaschige unangekündigte Nachkontrollen, bis zweifelsfrei sichergestellt ist, dass sämtliche Tiere angemessen versorgt werden.
- Eine lückenlose Aufklärung des behördlichen Ablaufs: Wann lagen welchen Stellen welche Informationen vor, welche Maßnahmen wurden veranlasst und weshalb?
- Konsequente ordnungs-, straf- und förderrechtliche Prüfungen. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, müssen alle rechtlich vorgesehenen Sanktionen ausgeschöpft und mögliche Konsequenzen für öffentliche Fördermittel geprüft werden.
- Deutlich mehr Personal und finanzielle Mittel für die Veterinärämter sowie häufigere unangekündigte Kontrollen in landwirtschaftlichen Tierhaltungen.
- Eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Tierschutzstraftaten und verpflichtende Fortbildungen für Staatsanwält:innen, Richter:innen, Polizei und Kontrollbehörden.
- Eine unabhängige Landestierschutzbeauftragte beziehungsweise einen unabhängigen Landestierschutzbeauftragten mit eigener personeller Ausstattung, Auskunftsrechten und der Möglichkeit, öffentlich Stellung zu nehmen.
- Die Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts in Mecklenburg-Vorpommern. Derzeit können anerkannte Tierschutzorganisationen behördliches Handeln oder Unterlassen nicht stellvertretend für die betroffenen Tiere gerichtlich überprüfen lassen.
- Die unverzügliche Fortnahme gefährdeter Tiere und die Prüfung eines Tierhaltungsverbots, sofern ihr Schutz im Betrieb nicht zweifelsfrei gewährleistet werden kann.
- Verbindliche Mindestvorgaben für erwachsene Rinder als sofortige Übergangsmaßnahme. Solange Rinder zur Milch- und Fleischproduktion gehalten werden, müssen zumindest konkrete, einklagbare Vorgaben für Versorgung, Auslauf, Sozialkontakte, Krankenbereiche und den Umgang mit festliegenden Tieren gelten. Bessere Haltungsbedingungen können Tierleid verringern, machen die Nutzung fühlender Lebewesen als Produktionsmittel aber nicht grundsätzlich legitim.
- Eine konsequente Transformation der Landwirtschaft hin zu tierfreier Produktion. Die industrielle Tierhaltung muss schnellstmöglich beendet und die Milch- und Fleischwirtschaft schrittweise durch eine pflanzliche, regionale und ökologische Lebensmittelproduktion ersetzt werden. Subventionen für die Tierindustrie sind abzubauen und vollständig für Ausstiegsprogramme, Umstellungsberatung und bio-vegane Landwirtschaft einzusetzen.
Die dokumentierten Misshandlungen sind besonders schwerwiegend. Sie dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass das grundlegende Problem bereits in der Nutzung von Tieren als Produktionsmittel liegt. Kühe erzeugen Milch nicht für den Menschen, sondern für ihre Kälber. Die Milchproduktion setzt fortlaufende Schwangerschaften und Geburten voraus; Mutter und Kalb werden in der üblichen Praxis früh getrennt. Männliche Kälber gelangen überwiegend in die Fleischproduktion, weibliche Tiere erwartet häufig derselbe Nutzungskreislauf wie ihre Mütter. Auch ein Betrieb, der alle geltenden Mindestvorschriften einhält, überwindet dieses System der Ausbeutung nicht.
Kein bedauerlicher Einzelfall, sondern ein politisches Warnsignal
Es wäre zu bequem, allein auf mögliche Verfehlungen einzelner Beschäftigter zu verweisen. Wenn schwere Missstände über Wochen dokumentiert werden können und erst durch verdeckte Recherchen öffentlich bekannt werden, muss auch das Kontrollsystem selbst auf den Prüfstand.
Tiere können weder Anzeige erstatten noch ihre Rechte vor Gericht einklagen. Sie sind vollständig darauf angewiesen, dass Menschen hinsehen und Behörden rechtzeitig handeln. Tierschutz darf deshalb nicht erst dann stattfinden, wenn erschütternde Bilder millionenfach in sozialen Netzwerken verbreitet werden.
Wir danken Philipp Hörmann und seinem Team für die aufwendige Dokumentation. Jetzt sind das Veterinäramt, die Staatsanwaltschaft und insbesondere die Landesregierung gefordert. Die entscheidende Frage lautet nicht nur, wer für die mutmaßlichen Taten verantwortlich ist. Sie lautet auch:
Was wird jetzt getan, damit kein weiteres Tier auf diese Weise leiden muss?
Alle Fotos vom Team Höhrmann:















