Skandal: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz verkehrt Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ins Gegenteil!

Die Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft verletzt die Menschenrechte. Dennoch hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz den Eilantrag des Bio-Winzers Gänz aus Hackenheim zurückgewiesen. In diesem Eilverfahren ging es darum, ob die Grundstücke des Bio-Winzers vorläufig jagdfrei gestellt werden.

In der Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 26.6.2013 – also genau ein Jahr nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Zwangsbejagung – heißt es: „Die Jagd aus Gewissensgründen ablehnender Grundstückseigentümer muss Jagdausübung auf seinen Grundstücken vorläufig weiter dulden“.

Genau ein Jahr zuvor, nämlich am 26.6.2012 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sein Urteil verkündet, dass die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt: Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer gegen ihren Willen zwangsweise Mitglied in Jagdgenossenschaften sind und damit die Jagd auf ihrem Eigentum dulden müssen.

Somit waren bestehende Regelungen des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

Unter massivem Einfluss der Jagdlobby kam daraufhin das „Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften“ zustande, welches das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ganz massiv torpediert. Diese Gesetzesänderung wird in einem halben Jahr, am 6.12.2013 in Kraft treten.