Späte Retourkutsche für Seehofer

Bundesverfassungsgericht untersagt erneut Käfighaltung von Hühnern

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 02.12.2010 die von Ex-Landwirtschaftsminister Horst Seehofer propagierte Kleingruppenhaltung von Legehennen mit der Begründung, der Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz ausdrücklich untersagt. Bereits 1999 wurde durch die Verfassungsrichter die damals weit verbreitete Käfighaltung von Legehennen verboten. Dieses Urteil wurde jedoch von dem damaligen Landwirtschaftsminister Seehofer ausgehebelt, indem er die tierquälerische Käfighaltung in „Kleingruppenhaltung“ umbenannte, die pro Henne 800 Quadratzentimenter Platz vorsieht. Diese Lobby-gesteuerte Verordnung trat 2006 in Kraft, wurde aber durch eine Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz angefochten.