Spenden für den EU-Wahlkampf benötigt

Trotz stetig steigender kommunaler Mandate in Stadt- und Gemeinderäten sind wir bundesweit eine noch eher kleine Partei, die wachsen muss und dies in jeder Hinsicht. Mit unseren Zielen und Visionen von der „breiten Öffentlichkeit“ wahrgenommen zu werden, ist für uns und unsere ehrenamtlich Aktiven ein hartes Stück Arbeit! Tatsächlich haben viele potenzielle Wähler:innen in unserem Land noch nie etwas von uns als Partei gehört. Aus diesem Grund freuen wir uns sehr über Spenden als Unterstützung. Selbst Klein- und Kleinstbeträge können schon viel bewegen. Die guten Wahlergebnisse die letzten Monate und Jahre haben gezeigt, dass unsere Entscheidungen richtig war, stets einen möglichst professionellen Wahlkampf zu führen. Im Vergleich mit anderen Parteien war unser Wahlkampfbudget verschwindend gering. Auch wurde kein Geld leichtfertig ausgegeben, denn jeder Euro, der im Wahlkampf eingesetzt wurde und mit zu unserem Wahlerfolg führte, stärkt die Tierschutz- und Tierrechtsbewegung. Jede Wählerstimme, die von uns gewonnen wurde, wird die anderen Parteien anstacheln, sich unseren Zielen in all unseren Politikfeldern anzunehmen. Grundsätzlich achten wir auch im Wahlkampf auf Nachhaltigkeit, so werden beispielsweise unsere Plakate mehrfach verwendet.

Über Paypal oder als SEPA-Lastschrift gibt es auf unserer Homepage ein Formular, um uns bequem finanziell unterstützen zu können -> Zum Spendenformular

Selbstverständlich ist auch eine klassische Überweisung möglich-  Bankverbindung:

Konto-Inhaber: PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
Bank: BWBank
IBAN: DE54600501010405323090
BIC: SOLADEST600

Bitte vergiss nicht, deine vollständige Adresse im Verwendungszweck deiner Überweisung anzugeben! Ohne diese Angabe können wir dir keine Spendenquittung zuschicken (siehe unten).

Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittungen)

Selbstverständlich bestätigen wir die Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge). Beträge unter 300,– Euro auf Wunsch. – In der Regel im 1. Quartal des Folgejahres.

Der Fiskus hat es allen etwas vereinfacht, da der Verwaltungsaufwand sehr hoch ist. Zuwendungen an Spenden und Beiträgen bis zu einer Höhe von Euro 300,- pro Kopf und Vorgang, hier genügt dem Finanzamt zur Geltendmachung der Überweisungsträger, oder der Kontoauszug als Nachweis.

Es sollte aus dem Buchungstext als Bezug jedoch klar ersichtlich sein, worum es sich handelt.