Bundestag beschließt 3 Prozent-Sperrklausel für Europawahl

Lebendige Demokratie unerwünscht!

Bei der Europawahl 2014 gilt in Deutschland statt der bisherigen Fünf-Prozent-Hürde eine neue Sperrklausel von drei Prozent. Der Bundestag verabschiedete diese Woche eine entsprechende Reform des EU-Wahlrechts. Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2011 die Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen als verfassungswidrig erklärt, weil durch eine Sperrklausel die Chancengleichheit der Parteien verletzt wird.

Trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken der Karlsruher Richter haben sich nun die Union, SPD, FDP und Grüne im Bundestag auf die Einführung einer Drei-Prozent-Klausel geeinigt, was nichts anderes darstellt, als ein abgekartetes Spiel für den Machterhalt!

Die Freien Wähler und die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) kündigten an, dass sie in Karlsruhe gegen die 3 Prozent-Klausel klagen werden. Auch im Bundestag regte sich Unmut – bei der Linken, die das Vorhaben wegen rechtlicher und politischer Bedenken geschlossen ablehnte. Selbst der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele verurteilte im Gegensatz zum Rest seiner Fraktion das neue Gesetz. „Sperrklauseln im Wahlrecht sind undemokratisch“, so Ströbele. Sie begünstigten die etablierten Parteien und erschwerten neuen politischen Bewegungen den Weg in die Parlamente.

Der Bundesvorstand wird in Kürze darüber entscheiden, ob sich die Partei Mensch Umwelt Tierschutz der Klage der Freien Wähler und der Ökologischen-Demokratischen-Partei (ÖDP) anschließen wird.