Stellungnahme der DJGT zu der Entscheidung des VG Oldenburg vom 10. Mai 2021

Dieser großartigen und durchweg sehr gut begründeten Stellungnahme ist zu entnehmen, dass der Landkreis Aurich entweder nicht kann oder nicht will. Die Transportplanung wurde als plausibel hingenommen und eine Verbotsverfügung wurde gar nicht ausgesprochen.

Ausweislich des gerichtlichen Eilbeschlusses hatte der Landkreis Aurich zuvor die durch den Antragsteller vorgelegten Unterlagen zur Transportplanung „nicht beanstandet“. Schwer vorstellbar, dass der Antragsteller tatsächlich alle Angaben detailliert aufgeführt hat und es keinen Ansatzpunkt für die Versagung der Genehmigung gab. Erinnern wir uns nur an die stets angeführten, aber tatsächlich nicht vorhandenen Versorgsstationen auf der Russlandroute. Kam ja nur raus, weil die engagierte Amtsveterinärin Dr. Madleine Martin die Route abgefahren ist.

Auch hat „der Landkreis Aurich keinen ernst zu nehmenden Versuch unternommen hat, den geplanten Transport wirksam nach § 16a Abs. 1 Satz 1 TierSchG zu unterbinden. Das Gericht hat dies aufgegriffen und die schlecht gemachte Ablehnung der Abfertigung, die keine Verbotsverfügung nach § 16a Abs. 1 Satz 1 TierSchG darstellte, kassiert.“ Die lustlose Begründung des Landkreises hat sich auch das VG Oldenburg zu eigen gemacht und verkannt, dass tatsächlich eine konkrete Gefahr für die Tiere besteht. Die tierquälerische, in Deutschland grundsätzlich verbotene betäubungslose Schlachtung steht nämlich allen transportierten Rindern bevor und kann eindeutig bewiesen werden.

https://djgt.de/2021/05/18/stellungnahme-der-djgt-zu-der-entscheidung-des-vg-oldenburg-vom-10-mai-2021/?fbclid=IwAR0lFzFpmosxO7w2a1XZkn6ze1ox-SDY2UCR5uQXF3dNqLlBGeQExIPy7kY

Simone Oppermann, LaVo NI