❗️Stellungnahme zum Erschlagen eines Waschbärjungen in Lemgo 🦝

Der Vorfall, bei dem ein Jäger in der Lemgoer Innenstadt ein Waschbärjunges mit einer Eisenstange tötete, ist aus tierschutzrechtlicher und ethischer Sicht inakzeptabel.

Laut Tierschutzgesetz (§ 1 u. § 4 TierSchG) darf kein Tier ohne vernünftigen Grund und nur unter wirksamer Schmerzausschaltung getötet werden. Die gewählte Methode erfüllt diese Anforderungen nicht und stellt eine tierschutzwidrige Handlung dar.

Besonders problematisch ist die öffentliche Durchführung vor Passant:innen – möglicherweise sogar vor Kindern. Ein solcher Gewaltakt kann verstörend wirken und widerspricht dem Kinderrecht auf Schutz vor seelischer Gewalt (Art. 19 UN-KRK).

Zudem fehlt eine unabhängige fachliche Einschätzung zum Gesundheitszustand des Tieres. Die Beurteilung durch den Jäger allein reicht nicht aus, um eine Tötung zu rechtfertigen. Es hätte tierärztlich abgeklärt oder an eine Wildtierauffangstation übergeben werden müssen.

Obwohl Jäger laut Bundesjagdgesetz zur Tötung von Wildtieren befugt sind, gilt das Tierschutzgesetz uneingeschränkt. Improvisierte Methoden und Handlungen im öffentlichen Raum sind nicht zulässig.

Schlussendlich war die Tötung weder tierschutzkonform noch rechtlich haltbar. Der Fall muss konsequent behördlich geprüft werden.

Weitere Infos in den Artikeln der LZ & NW:

https://www.lz.de/lippe/kreis_lippe/24130577_Warum-ein-Jaeger-ein-Waschbaer-Junges-in-der-Innenstadt-von-Lemgo-erschlug.html

https://www.nw.de/lokal/kreis_lippe/uebersicht/24131191_Tierschutzkonform-Jaeger-erschlaegt-Waschbaer-Junges-in-der-Innenstadt-von-Lemgo.html