Steuerhinterziehung zugunsten CDU-Abgeordneter?

Pressemitteilung zur Strafanzeige vom 03.12.2018

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz hat am 03.12.2018 bei der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe u. a. gegen einen Vertreter der Kommune Malsch und den Jagdausübungsberechtigten für das Jagdgebiet Malsch-Waldprechtsweier (Jagdbogen 6) Strafanzeige wegen Untreue gestellt. Außerdem wurde eine Anzeige gegen die Jagdgesellschaft am 26.11.2016 anlässlich der dort stattgefundenen Drückjagd wegen Steuerstraftatbestände gestellt.

Zu der Jagdgesellschaft zählten unter anderem auch Bundes- und Landtagsabgeordnete der CDU. Die Gemeinde hatte es unterlassen, das Waldgebiet zu sperren.

Allerdings wurde durch den Vertreter der Gemeinde sowie den Jagdausübungsberechtigten, der als Sicherheitsmanager für den vorbeugenden Brandschutz des Mercedes-Benz Werks in Gaggenau zuständig ist, die freiwillige Feuerwehr Malsch damit beauftragt, die Kreisstraße 3449/3708 zu sperren und für die Sicherheit der privaten Gesellschaftsjagd zu sorgen.

„Die Sicherung einer Jagd ist keine Aufgabe der Feuerwehr. Im schlimmsten Fall kann es sogar dazu führen, dass bei einem Brand wichtige Einsatzkräfte nicht rechtzeitig vor Ort sein können,“ meint Patricia Kopietz, Bundesgeschäftsführerin und Landesgeneralsekretärin der Tierschutzpartei. „Der Vorwurf der Steuerhinterziehung wiegt umso schwerer, da auch Mandatsträger der CDU anwesend waren. Offensichtlich sind diese Mandatsträger der Auffassung, es bestünden immernoch feudale Privilegien, dass die Allgemeinheit einen Tribut zu leisten hätte, ihre Jagdvergnügen zu finanzieren.“

Die Kosten, die sich nach Schätzung der Partei Mensch Umwelt Tierschutz im fünfstelligen Bereich bewegen, wurden zu Unrecht der Allgemeinheit angelastet. „Wir sprechen uns entschieden gegen Gesellschaftsjagden aus! Dass dafür auch noch Feuerwehren und andere Hilfsorganisationen instrumentalisiert oder öffentliche Mittel verwendet werden, ist absolut inakzeptabel,“ so Patricia Kopietz.

Hintergrund:

Der vorliegende Sachverhalt erschließt sich aus einem Verfahren vor dem Amtsgericht Karlsruhe (Az.: 5 Owi 710 Js 23273/17), den das Landratsamt Karlsruhe gegen ein Mitglied der Partei Mensch Umwelt Tierschutz – Tierschutzpartei wegen Jagdstörung eingeleitet hatte. Die Angeschuldigte wurde in diesem Verfahren freigesprochen. Aus den Gerichtsakten ist auch erkennbar, dass die Einbindung der Freiwilligen Feuerwehr als Hilfstruppe für Gesellschaftsjagden kein Einzelfall war, sondern dass dies bereits früher geschah und offensichtlich eine Selbstverständlichkeit geworden ist.

Anlässlich der Drückjagd am 26.11.2016 hat die Gemeinde Malsch es unterlassen, das betroffene Waldgebiet zu sperren. Der Vertreter der Gemeinde sowie der Jagdausübungsberechtigte, der als Sicherheitsmanager für den vorbeugenden Brandschutz des Mercedes-Benz Werks in Gaggenau zuständig ist, haben die Freiwillige Feuerwehr Malsch damit beauftragt, die Kreisstraße 3449/3708 zu sperren und für die Sicherheit der privaten Gesellschaftsjagd zu sorgen, zu denen auch politische Mandatsträger des Bundes und des Landes als Jagdgäste geladen waren.

Zu den Aufgaben der Feuerwehr nach § 2 des Landesfeuerwehrgesetzes gehört es nicht, private Gesellschaftsjagden zu sichern. Damit werden nicht nur öffentliche Gelder ohne Rechtsgrund in Anspruch genommen, auch die Sicherheit der Bevölkerung wird gefährdet, denn die Feuerwehr könnte in dieser Zeit bei einem eintretenden Brand- oder anderen Notfall nicht rechtzeitig eingreifen. Die Feuerwehr ist auch nicht Erfüllungsgehilfe der Forstdirektion oder privater Jagdgesellschaften. Wenn durch eine private Jagd, die von der Partei Mensch Umwelt Tierschutz – Tierschutzpartei ohnehin grundsätzlich abgelehnt wird, eine Gefahrensituation geschaffen wird, sind sowohl die logistischen Aufwendungen als auch die Kosten hierfür von der Jagdgesellschaft und nicht von der Allgemeinheit zu tragen. Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz – Tierschutzpartei lehnt es ab, dass Steuermittel für eine private Jagd aufgebracht werden müssen und sieht darin den Straftatbestand der Untreue verwirklicht, da öffentliche Gelder zweckentfremdet werden.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz geht davon aus, dass die Kosten der Sicherungsmaßnahmen für die Drückjagd am 26.11.2016 sich im fünfstelligen Bereich bewegt haben. Dies war der Jagdgesellschaft bewusst bzw. hätte ihr bewusst sein können. Die ersparten bzw. der Allgemeinheit angelasteten Sicherungskosten der Jagd stellt für die Jagdgesellschaft einen geldwerten Vorteil dar, der steuerrechtlich bewertet werden muss. Die Jagdgesellschaft hätte diesen geldwerten Vorteil beim Finanzamt anmelden müssen.

Kontakt:

Patricia Kopietz
Bundesgeschäftsführerin
patricia-kopietz@tierschutzpartei.de