Unser LV NRW stellt einen Antrag auf Rechtshilfegesuch zur Befreiung der Tauben im ISS Dome

Tauben im ISS Dome -Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

Tauben im ISS Dome – Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

Die Tauben im ISS Dome sorgen seit Wochen für Aufregung.
Durch Löcher in den Netzen gelangen einzelne Tiere immer wieder in den ISS Dome, finden den Weg jedoch nicht wieder hinaus. Nach Angaben von Tierschützern, die den Umstand seit geraumer Zeit beklagen, sind bereits etliche Tauben verendet.


Vor Hunger sollen die Tiere das Dämm- und Isolierungsmaterial anfressen. Fotos von Zeugen belegen die Situation. Die Untersuchung einer toten Taube hat Unterernährung als Todesursache bestätigt. Der Betreiber hat nun eine Auflage erhalten, die eingeschlossenen Tiere regelmässig zu füttern.

 

Ende letzter Woche hat die Partei Mensch Umwelt Tierschutz, Düsseldorf, einen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht eingereicht.
Die Tierschutzpartei, gegründet 1993, fordert die sofortige Entfernung der Netze, die derzeit nur stundenweise in der Hoffnung geöffnet werden, dass die Tiere den Ausweg finden.

Die Partei sieht einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, bezieht sich in ihrem Antrag vor allem aber auf den Brandschutz.

„Die Tiere fressen aus Verzweiflung das Dämmmaterial und Isolierungen an, da die Tiere nur sporadisch gefüttert werden. Die genauen Schäden sind derzeit nicht zu erfassen. Sicher ist, daß so die Dämmung beschädigt ist und ihren Sinn nicht mehr erfüllen wird. Auch die Ummantelung von Verkabelungen wird durch den Taubenkot, der bekanntlich ätzend ist, angegriffen und birgt so Kurzschlußgefahren. Daher ist der Brandschutz im ISS Dome ggf. nicht mehr gewährleistet und ist zu überprüfen. Das zu ignorieren wäre absolut fahrlässig!“ sagt Andrea Dörner, Sprecherin der Partei Mensch Umwelt Tierschutz, Düsseldorf und verweist auf den Düsseldorfer Flughafenbrand, welches Szenario Düsseldorf nicht noch einmal erleben muß.

„Die Netze müssen umgehend komplett entfernt werden. Wenn die Tiere befreit sind, sind die Taubennetze fachmännisch so anzubringen, daß sich kein Tier mehr verirren kann. Eine Begutachtung der Schäden ist umgehend vorzunehmen und zu beheben.
Es gilt zu prüfen, inwieweit die Schäden unter dem Sicherheitsaspekt Brandschutz noch zu vertreten sind, oder ob die Halle bis zur Reparatur und Behebung der Schäden nicht betrieben werden kann. Eine Brandbegehung ist unumgänglich. Ein neues Brandgutachten ist zu erstellen, um auch ‚versicherungstechnisch‘ sicher zu stellen, daß die Brandschutzbestimmungen erfüllt sind.
Die Sicherheit für die Menschen, sei es Mitarbeiter, oder Besucher ist vor die wirtschaftlichen Interessen des ISS-Domes und der Stadt zu stellen.
Durch Ignoranz und fehlenden Respekt vor dem Tierschutz wird hier die Sicherheit auf’s Spiel gesetzt.“

Nach Angabe des zuständigen Richters wird dieser sich noch heute mit dem vorliegenden Antrag beschäftigen.