Informationsveranstaltung zur Massentierhaltung!

Wer Zeit hat nimmt an der Infoveranstaltung zur Lage der Massentierhaltung am 03.11.2016, um 20:00 Uhr, in Bohmte teil!

Infos hier

Ihr Lieben,

am 03.11.2016 um 20.00 Uhr ist Unterstützung und Präsenz im Hotel Niemann, Lenkermühle 7 in 49163 Bohmte erforderlich!

Die Gemeinde Ostercappeln beabsichtigt die Aufstellung des „Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 Tierhaltung Höckelmann – Diepenauer Straße“. Entsprechend der Vorentwurfsbegründung ist Planungsanlass der Antrag des Grundstückseigentümers bzw. Vorhabenträgers. Dieser möchte seinen Masthähnchenstall mit knapp 30.000 Stallplätzen um einen weiteren Masthähnchenstall mit 40.000 Stallplätzen erweitern.

Die geplante Tierhaltungsanlage ist nicht mehr dem landwirtschaftlichen Betrieb i.S.d. § 35 BauGB zuzurechnen, weil das erforderliche Futter nicht überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt werden kann. Somit entspricht die vorgesehene Tierhaltungsanlage einer gewerblichen Nutzung und erfordert die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Auf diesen Bebauungsplan besteht kein Anspruch!

Der Bebauungsplan steht kurz vor der öffentlichen Auslegung und die Initiatorin des Abends, Christa Gärtner, steht der stimmgewaltigen Masse der Befürworter der Anlage fast allein gegenüber. Sie ist noch nicht einmal direkt betroffenen (z.B. nicht klageberechtigt) und auch Bürgerinitiativen (wie sie sich in anderen Orten bei vergleichbaren Vorhaben formiert haben) gibt es nicht!

Die bäuerliche Strukturen (und letztlich auch die Umwelt) zerstörende gewerbliche Massentierhaltung ist nur möglich, wenn Planungsgrundlagen geschaffen werden. Ob diese Grundlagen geschaffen werden, entscheidet die jeweilige Gemeinde. Nach § 1 NKomVG verwalten die Kommunen ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung mit dem Ziel, das Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern. Wichtige Entscheidungen sind dem Rat bzw. dem Verwaltungsausschuss vorbehalten. Diese Gremien setzten sich durch die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Entscheidungsträger zusammen und haben den Willen der Wähler zu respektieren. Sie müssen sich fragen, ob die Bürgerinnen und Bürger den Erhalt der bäuerlichen Strukturen oder aber die Entstehung von gewerblichen Betrieben zur Massentierhaltung möchten. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, sich einzubringen, mit seiner/seinem Abgeordneten ins Gespräch zu kommen und im Rahmen von Bürgerbeteiligungsverfahren Stellung zu beziehen. Grundlage jeder Diskussion ist die Information. Die von Christa Gärtner organisierte Informationsveranstaltung am 03.11.2016 ist eine sehr gute Gelegenheit, sich zu informieren und einzubringen.

Simone Oppermann / LV Niedersachsen