Thema Zoophilie / Sodomie

Andreas Döring, Landesvorsitzender Sachsen-Anhalt, im Gespräch mit Dieter Stier, MdB

Auf das Schreiben von Nancy Streit, Mitglied unseres LV Sachsen-Anhalt, erreichte uns die Stellungnahme von Dieter Stier, MdB: „Sehr geehrte Frau Streit, vielen Dank für Ihr ausführliches Schreiben zur aktuellen Änderung des Tierschutzgesetzes – derzeit erreicht mich eine Vielzahl von Anfragen zu der anstehenden Gesetzesnovelle – bitte sehen Sie mir nach, dass ich nicht in der gleichen Ausführlichkeit antworten kann. Im Folgenden möchte ich kurz zu ihrem Anliegen Stellung beziehen:

Das Tierschutzgesetz regelt bereits jetzt in § 17 TierSchG eindeutig: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“ Dies bedeutet im Klartext, dass schwere Fälle Sodomie mit Haus- oder Nutztieren innerhalb des bestehenden Gesetzesrahmens sehr wohl strafrechtlich verfolgt und auch abgeurteilt werden können. Diese Gesetzesvorgabe halte ich für angemessen und richtig.

Darüber hinaus wird im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein Gesetzentwurf erarbeitet, der plant, einen neuen Bussgeldtatbestand einzuführen, der auch nicht tödliche und nicht „erhebliche“ Verletzungen von Tieren infolge von Sodomie erfasst. Demnach soll als Ordnungswidrigkeit gelten, wenn jemand einem Wirbeltier „vorsätzlich, oder fahrlässig ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt“. Verstöße gegen diese Gesetzesvorgabe sollen mit erheblichen Geldbußen (bis zu 25.000 Euro) geahndet werden.

Derzeit befinde ich mich gemeinsam mit meinen Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion noch im Entscheidungsfindungsprozess in dieser Frage und wir diskutieren intensiv darüber, inwieweit wir eine Verschärfung der Sanktionen gegen die Sodomie im Tierschutzgesetz verankern wollen. Eine abschließende Positionierung haben wir noch nicht getroffen.

Gerne bin ich bereit, mit Ihnen persönlich über Tierschutzfragen zu sprechen – sei es in meinem Berliner Abgeordnetenbüro oder in meinem Wahlkreisbüro in Weissenfels.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Stier
Deutscher Bundestag
Dieter Stier, MdB, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel: 030 227-72218 Fax: 030 227-76109

Telefongespräch Gedächtnisprotokoll
Betreff: Gedächtnisprotokoll vom Gespräch mit MdB Herr Stier
Das Gespräch dauerte 14 Minuten

Frage Döring: Guten Tag Herr Stier. Ich möchte mich im Namen aller Beteiligten für das Gesprächsangebot bedanken. Frau Streit hat wegen ihrer Arbeit leider keine Zeit den Termin wahrzunehmen und mich gebeten, dieses für sie zu tun. Wer sind wir, wir sind ein Zusammenschluss von Bürgern, Vereinen, Tierfreunden und verschiedenen Initiativen. In unserem Gespräch soll es Vordergründig um das Thema Novellierung des deutschen Tierschutzgesetzes gehen und dabei steht unsererseits das Thema Zoophilie im Fokus. Konnten sie die der letzten Mail von Frau Streit von gestern eventuell schon reinsehen, in ihrem Anhang befindet sich ein wichtiges Gutachten, welches ihnen und ihrer Fraktion bestimmt hilft sich unserer Meinung anzuschließen. Dieses Gutachten kennen sie auch schon aus unserem Schriftwechsel. Es handelt sich hierbei um das Gutachten über die Strafbarkeit der Zoophilie am Beispiel der Bewertung von Beiträgen des Internetforums www.tierlover.info von Rechtsanwalt Dr. Konstantie Leondarakis und Rechtsanwalt Lars Liedtke.

Antwort Stier: Nein verständlicherweise noch nicht, wissen Sie, ich bekomme hier so viele Dinge auf den Tisch… .

Frage Döring: Wie ist die Meinung Ihrer Fraktion(cdu/ csu) zum Thema eines Zusammenhangs von Tiermissbrauch und Menschenmissbrauch/Kindesmissbrauch?

Antwort Stier: Ich kann Ihnen die Meinung der Fraktion nicht nennen. Wir sind doch frei gewählte Politiker. -aber meine gern- Ich bin der Meinung wir haben eh schon alles viel zu viel geregelt. Meiner Meinung nach reicht das Tierschutzgesetz in seiner jetzigen Form so aus. Ich bin auch der Meinung, dass es einen Zusammenhang gibt. Aber, ich sehe das so, wir haben eines der besten Tierschutzgesetze, wahrscheinlich der ganzen Welt, das ist gut so.

Frage Döring: Die meisten Bürger finden es pervers…

Antwort Stier: Ich nehme das so nicht war, auch nicht in meinem Weissenfelser Wahlkreis. Ich sehe das nicht so.

Frage Döring: Warum sperrt man sich so gegen ein Verbot der Zoophilie/Sodomie?

Antwort Stier: Wissen sie es ist so vieles schon geregelt. Wir müssen auch ein gesundes Maß finden. Wie gesagt es erscheint mir nicht als ein Thema in der Bevölkerung was Mehrheiten bewegt.

Frage Döring: Wir finden es trotzdem nicht normal und was ist mit dem wahrscheinlichen vergreifen dieser Perversen auch an vielleicht ihrem Kind, ihrem Neffen oder Nichte, Enkel? In anderen Staaten Europas ist es schon geregelt warum nicht in Deutschland?

Antwort Stier: Wir haben so Vieles schon geregelt, so den Gebrauch von Alkohol im Straßenverkehr, es gibt trotzdem Verstöße…

Frage Döring: Sie, Herr Stier, meinen nicht, dass ein Verbot der Sodomie/Zoophilie zumindest eine abschreckende Wirkung hätte?

Antwort Stier: Nein, ich glaube wir brauchen das nicht.

Frage Döring: Ich glaube doch zumindest an eine gewisse Hilfe in diesem Fall, denn ich bin der Meinung, wenn wir keine Regelungen hätten, die abschrecken, dann würden sehr viele mit Alkohol im Straßenverkehr unterwegs sein.

Antwort Stier: Nein das sehe ich anders, die Menschen sind gut und einsichtig.

Frage Döring: Was sagen die Mitglieder der cdu/csu Fraktion zu diesem wichtigem Thema. Es geht ja hierbei auch um den Schutz von jungen Menschen unserer aller Kinder. Wer ein Tier missbraucht, der ist doch nicht fern auch ein Kind zu vergewaltigen. Ein Mann, der einen Hund zur sexuellen Befriedigung nutzt, ihm wehtut, die Ziege von innen zerfetzt, der tut das auch vielleicht mit seinem 9 jährigem Nachbarssohn. Sehen Sie sich doch an, was da im Internet an Austausch stattfindet. Sie sollten die Bilder sehen. Extreme Schmerzen, leichte Schmerzen, will das ein Tier, oder jemandes Enkel? Ein Kind fragt keiner und ein Tier auch nicht.

Antwort Stier: Ich glaube nicht, dass wir das mit Gesetzen verhindern.

Frage Döring: In wie weit ist der Entscheidungsfindungsprozess Ihrer Fraktion nun zu diesem wichtigen Thema fortgeschritten, wie geht es weiter, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

Antwort Stier: Ich weiss nicht mal, ob Sodomie ein Thema sein wird. Sie werden da vielleicht nicht mal Mehrheiten finden. Wir haben ein gutes Tierschutzgesetz, vielleicht wären ja Bündnis 90/Die Grünen mit Ihrer Gesetzesinitiative eh der bessere Ansprechpartner für Sie. Aber ich glaube, dass es dafür keine Mehrheiten geben wird. In der nächsten Sitzungswoche gibt es die erste Lesung….

Antwort Döring: Herr Stier ich bedanke mich für das Gespräch, auch wenn wir vieles anders sehen, sollten wir in Kontakt bleiben.

In Deutschland ist Zoophilie/Sodomie strafrechtlich immer noch nicht verboten, sie werden lediglich als Ordnungswidrigkeit angesehen.

Unsere Forderung: Verbot von Zoophilie/Sodomie!