Tierarzt-Notdienst wird deutlich teurer

Der Bundesrat hat grünes Licht für die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte GOT-Notdienstnovelle gegeben. Danach müssen künftig für Leistungen, die außerhalb der regulären Sprechzeiten bei Nacht, an Wochenenden und Feiertagen erbracht werden, eine Notdienstgebühr von 50 € sowie mindestens der zweifache bis maximal vierfache Gebührensatz berechnet werden.

Mit diesen Änderungen soll v. a. sichergestellt werden, dass auch der Nacht- und Wochenenddienst betriebswirtschaftlich darstellbar wird und – trotz Tierärztemangel – Tierärzt*innen sowie tiermedizinische Fachangestellte mit zusätzlichen finanziellen Anreizen für den Notdienst motiviert werden können.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Wenn abends nach 18 Uhr oder am Samstagvormittag von der Praxis/Klinik reguläre Sprechzeiten angeboten werden, dann muss kein Notdienstzuschlag / höherer Gebührensatz abgerechnet werden.

Bei allem Verständnis für Tierärzt*innen und Kosten: Diese Neuerung wird Gesundheit und Leben von Tieren gefährden, wenn Halter*innen sich die hohen Kosten nicht leisten können. Es wird argumentiert, dass die Gebühren Durchschnittsverdiener*innen nicht übermäßig belastet. Doch wer denkt an Geringverdiener*innen, Nicht-Erwerbstätige, Rentner*innen usw.? Gerade diese brauchen den Sozialpartner Tier.

Wir verurteilen derart hohe Notdienst-Gebühren daher scharf und fordern: Tierärzt*innen müssen stattdessen vom Staat unterstützt werden.