Tierquälerei bei der Reiterstaffel in Mannheim

Gewaltvolles Schlagen mit der Reitgerte und der flachen Hand, Quälen mit einem Klappersack voller Konserven sowie Pfefferpaste am Futtertrog, um eine Verhaltensstörung zu unterbinden:das ist Tierquälerei. Dafür müssen zwei Polizisten der Mannheimer Reiterstaffel jetzt hohe Geldstrafen zahlen. Sie wurden wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz vom Amtsgericht Mannheim verurteilt. Die Polizisten hätten Schmerzen der Tiere laut Staatsanwaltschaft billigend in Kauf genommen und so gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Die Kammer wertet die Vergehen als Rohheit. Die Methoden der Männer seien von „Gewalt und Kraft“ bestimmt gewesen, sagte die Richterin. Nach dem Urteil muss einer der beiden Beamten 14 000 Euro Geldstrafe zahlen. Dem 41-Jährigen wurde außerdem für zwei Jahre ein Umgang mit Tieren verboten. Der zweite Polizist, ein 57 Jahre alter Mann, wurde zu 9200 Euro Strafe verurteilt.

Für die Mannheimer Tierschutzpartei geht das Urteil gegen die zwei Männer nicht weit genug. Es sei zwar „ein klares Zeichen gegen Tierquälerei“, so Stadtrat Andreas Parmentier. Ein „lebenslanges Umgangs- und Betreuungsverbot mit Tieren“ hält er jedoch für gerechter.

Die Taten ereigneten sich in den Jahren 2019 bis 2021. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe beim Prozessauftakt geleugnet. Der ältere Polizist rechtfertigte drei Schläge mit einer Gerte auf das Gesäß eines Pferdes damit, er habe verhindern wollen, dass sich das Tier auf die Hinterbeine stelle. Er verwies auf seine langjährige Erfahrung mit dem Tier namens Corleone, das er „in- und auswendig“ kenne. Der jüngere Beamte erklärte, Klappersäcke seien ein „normales Arbeitsutensil“, um Pferde an Reize und Lärmpegel zu gewöhnen. Eine frühere Kollegin sagte als Zeugin indes aus, es habe ein rauer Ton geherrscht, Pferde und Menschen seien angebrüllt und Tiere mit Schlägen bestraft worden. Die beiden Polizisten sind seit Jahren bei der Reiterstaffel. Der Jüngere war nach eigenen Angaben früher auch im Vorstand eines Reitvereins aktiv. Vor Gericht verhandelt wurde nur, weil die zwei Beamten Einspruch gegen Strafbefehle eingelegt hatten. Ob ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird, ist nach Abschluss des Strafverfahrens offen.

Die Zahl der Beschäftigten und Tiere bei der Reiterstaffel in Mannheim schwankt. Generell besteht Bedarf an 15 vollqualifizierten Polizeipferden, 15 Polizeireitern sowie einer Leitung und sechs Menschen zur Betreuung der Tiere. Die Richterin am Amtsgericht sprach in ihrem Urteil nur von der „Spitze des Eisbergs“, der im Prozess zur Sprache gekommen seien. Häufig würden die Polizeitiere – auch Polizeihunde  – in Situationen gedrängt, in denen sie massiv leiden. Pferde, die von Natur aus Fluchttiere sind, müssen dann ihre innersten Instinkte unterdrücken. Durch Druck und Zwang werden sie gefügig gemacht“, so die Richterin. Anders als Polizisten könnten sich Pferde bei der Polizei ihren „Beruf“ nicht aussuchen. Pferde hätten, wie alle anderen Tiere auch,  ein Recht auf unversehrtes Leben. Bei der Reiterstaffel der Polizei hingegen würden deren Bedürfnisse nicht nur übergangen, sie würden vielmehr mit Gewalt dazu gebracht, sich den Forderungen der Reiter entsprechend zu verhalten, hieß es im Amtsgericht abschließend.

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